Berlin (epd). Angesichts bundesweiter Engpässe dringen Union und SPD auf mehr Kurzzeitpflegeplätze. Einen Rechtsanspruch auf einen solchen Platz soll es aber nicht geben, wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Berlin sagte. Das könne nur auf lange Sicht ins Auge gefasst werden, wenn sich die Situation nicht verbessere. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, Kurzzeitpflegeplätze seien in Deutschland Mangelware.
Riebsamen ist einer der Initiatoren eines gemeinsamen Antrags der Koalitionsfraktionen, der nach seinen Angaben noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden soll. In dem Antrag, der dem epd vorliegt, bemängeln SPD und Union, dass die Schaffung von Plätzen stagniere, obwohl der Bedarf weiter zunehme. Bundesweit gebe es einen "Engpass an Kurzzeitpflegeplätzen".
Die Bundesregierung müsse jetzt dafür sorgen, dass die Länder und die Pflegekassen in die Pflicht genommen würden, sagte Riebsamen dem epd. Sie seien gesetzlich verpflichtet, die Versorgung mit einer ausreichenden Anzahl an Kurzzeitpflegeplätzen sicherzustellen. Der CDU-Abgeordnete will den Antrag Ende kommender Woche öffentlich vorstellen, gemeinsam mit der Pflegebeauftragten der SPD-Fraktion, Heike Baehrens.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine bessere Finanzierung der Kurzzeitpflege vereinbart. In dem Antrag der Fraktionen heißt es, bei der Vergütung der Kurzzeitpflege müsse der im Vergleich zu Dauer-Heimplätzen höhere organisatorische und pflegerische Aufwand berücksichtigt werden. Die Betreiber klagten über Schwierigkeiten bei der Finanzierung, auch bestehende Angebote seien gefährdet.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, die Neuregelung der Kurzzeitpflege werde im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Reform der Pflegeversicherung erfolgen, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für 2020 angekündigt hat. Kurzzeitpflege sei wichtig, um Pflegebedürftigen passende Angebote machen zu können. Damit das funktioniere, müssten diese Angebote tragfähig vergütet werden.
Kurzzeitpflegeplätze und die sogenannte Verhinderungspflege sind wichtige Übergangslösungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie haben darauf einen Anspruch, können ihn aber nicht realisieren, wenn sie keinen Platz finden.
Eine Kurzzeitpflege im Heim kann zum Beispiel helfen, die Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zu einer endgültigen Lösung für die Pflege zu überbrücken. Darauf haben Pflegebedürftige bis zu acht Wochen im Jahr einen Anspruch und erhalten dafür einen Zuschuss von der Pflegeversicherung. Einen Zuschuss gibt es auch, wenn pflegende Angehörige etwa Urlaub machen wollen oder selbst ins Krankenhaus müssen, damit sie ihren Pflegebedürftigen bis zu sechs Wochen anderweitig unterbringen können.
Der Geschäftsführende Vorstand des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) Helmut Kneppe sagte, es müsse etwas getan werden, um den Bedarf zu decken. Er sprach sich für praktikable Lösungen aus. Freie Heimplätze könnten als Kurzzeitplätze belegt werden. Deutlich aufwendiger sei es, spezielle Kurzeitpflegeplätze in eigenen Einrichtungen zu schaffen.
Die Stiftung Patientenschutz rechnete vor, dass auf 2,6 Millionen ambulant versorgte Pflegebedürftige derzeit 10.800 Kurzzeitpflegeplätze kommen. Vorstand Eugen Brysch kritisierte, die Einrichtungen führen die Angebote sogar zurück, weil sie sich nicht rentierten. Für Pflegebedürftigen werde es immer schwieriger, einen Platz zu finden.