Eschweiler (epd). Zwei Jahre nach der Blockade des Braunkohlekraftwerks Weisweiler durch Klimaaktivisten hat das Amtsgericht Eschweiler fünf Angeklagte wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu Geldstrafen verurteilt. Vier der Verurteilten, die bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten waren, müssen 50 Tagessätzen à fünf Euro zahlen, der fünfte, gegen den es schon rechtskräftige Verurteilungen bei ähnlichen Tatbeständen gibt, wurde zu 60 Tagessätzen à fünf Euro verurteilt.
Die fünf jungen Menschen hatten sich am frühen Morgen Mitte November 2017 mit sieben weiteren, bisher nicht bekannten Aktivisten an Kohlebändern und Kohlebaggern angekettet, so dass das Braunkohlekraftwerk Weisweiler seinen Betrieb herunterfahren musste. Erst kurz nach 13 Uhr konnten die Blöcke wieder ans Netz gehen. Kraftwerksbetreiber RWE macht gegenüber den fünf Angeklagten einen Schadensausfall von gut zwei Millionen Euro - auch durch erforderlich gewordene Stromzukäufe - geltend. Diese Zivilklage wird demnächst vor dem Aachener Landgericht in einem eigenen Verfahren verhandelt.
In seiner Urteilsbegründung verwies das Amtsgericht Eschweiler darauf, dass die Aktivisten trotz mehrfacher Aufforderung der Polizei das Förderband nicht verlassen hätten. Ein Demonstrant auf dem Kohlebagger habe sogar mit Weiterklettern in den Bagger reagiert. Die Beteiligten hätten unter erheblichem technischen Aufwand von Förderband und Bagger heruntergeholt werden müssen. Eine Störung öffentlicher Anlagen vermochte das Gericht jedoch nicht zu erkennen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung gefordert sowie 120 Sozialstunden. Die Verteidiger hatten für Freispruch plädiert. Während die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen konnte, ob sie gegen das Urteil in Berufung geht, kündigte dies die Verteidigerin Sibylle Krenzel an. Dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte sie: "So kann man das nicht machen, das akzeptieren wir nicht."