Berlin (epd). In den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein werden die Kinderrechte einer Studie zufolge "überdurchschnittlich gut" umgesetzt. Das geht aus einer Erhebung des Deutschen Kinderhilfswerkes hervor, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Untersucht wurden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe. Auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern wurden aufgezeigt. "Der Index ist ein Instrument für die Regierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern", hieß es.
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen demnach im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.
Für den "Kinderrechte-Index" wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.
Für jedes ausgewertete Kinderrecht setzten die Forscher die zur Verfügung stehenden Daten der Länder zueinander in Beziehung. Im Ergebnis wurden schließlich drei Ländergruppen ausgegeben, die aufzeigen, ob ein Bundesland bei der Umsetzung im Vergleich überdurchschnittlich, durchschnittlich oder unterdurchschnittlich abschneidet.
Alle Bundesländer haben laut Studie Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung von Kinderrechten, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen und Bereichen. Zugleich stießen die Forscher auf große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.