Berlin (epd). Der Bundesrat hat trotz Bedenken wegen der auf die Kommunen zukommenden Mehrausgaben einem Gesetz zugestimmt, das Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlastet. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu, das der Bundestag bereits beschlossen hat.
Erwachsene Kinder müssen einen Teil der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) für ihre Eltern zurückzahlen. Künftig gilt dies nur noch für Spitzenverdiener mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn ihre Rente für die Heimkosten nicht ausreicht. Die Sozialämter können sich das Geld aber zum Teil von den erwachsenen Kindern zurückholen.
Ziel der Neuregelung ist neben der Entlastung der erwachsenen Kinder deshalb auch, den Pflegebedürftigen die Befürchtung zu nehmen, dass ihre Angehörigen für sie aufkommen müssen.
Der Bund schätzt die Mehrkosten für die Länder auf jährlich 300 Millionen Euro, der Deutsche Städtetag spricht von 500 Millionen Euro. Die Kommunen müssen für die Kosten aufkommen. In einer Erklärung sicherte der Bund den Ländern für das Jahr 2022 eine Evaluierung der tatsächlichen Kosten zu. Falls es zu deutlichen Mehrbelastungen kommt, soll geprüft werden, wie die Länder dann entlastet werden können.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden auch die Eltern volljähriger Kinder mit einer Behinderung entlastet, die bisher monatliche Zuzahlungen zu den Sozialleistungen für ihre Kinder aufbringen müssen. Auch für sie gilt künftig die 100.000 Euro-Einkommensgrenze. Union und SPD hatten die Entlastung der Angehörigen im Koalitionsvertrag vereinbart.