Mainz (epd). An Epilepsie erkrankte Personen müssen ihren Führerschein abgeben, wenn sie nicht nachweislich über einen längeren Zeitraum anfallsfrei sind. Das Mainzer Verwaltungsgericht lehnte in einem aktuellen Fall den Eilantrag eines betroffenen Autofahrers ab (AZ: 3 L 1067/19.MZ).
Dem Mann war nach einer erfolgten chirurgischen Operation zunächst eine Fahrerlaubnis ausgestellt worden. Später hatte er gegenüber dem Gesundheitsamt angegeben, dass er wieder etwa einmal pro Monat einen Krampfanfall erleide. Daraufhin wurde ihm der Führerschein entzogen. Die Mainzer Richter stützten in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung das Vorgehen der Führerscheinstelle.
Bei einer Epilepsie könne nur ausnahmsweise eine Fahrerlaubnis für PKW erteilt werden, wenn "kein wesentliches Risiko" für die Wiederkehr von Anfällen bestehe. Dies sei beispielsweise gegeben, wenn die Betroffenen ein Jahr lang anfallsfrei blieben. Der Antragsteller in dem verhandelten Fall habe aber widersprüchliche Angaben zu seinem Krankheitsverlauf gemacht. Daher könne er trotz eines Facharztgutachtens mit positiver Prognose seinen Führerschein nicht zurückerhalten.