Karlsruhe (epd). Mieter können sich einem Urteil zufolge mit Hilfe von registrierten Inkasso-Dienstleistern leichter gegen Mieterhöhungen wehren. Bei Zweifeln an der Zulässigkeit einer zu hohen Miete, bei Zahlungsforderungen im Zuge der Übergabe einer Mietwohnung oder auch bei Fragen, ob eine geltende Mietpreisbremse eingehalten wird, sind Mieter nicht allein auf die Hilfe eines Anwalts beschränkt, wie am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschied. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass der Inkasso-Dienstleister - anders als ein Anwalt - nur im Erfolgsfall vom Mieter ein Honorar verlange, erklärten die Karlsruher Richter. (AZ: VIII ZR 285/18)
Damit kann das Berliner Unternehmen Lexfox (früher Mietright) auf seiner Internetseite www.wenigermiete.de Mietern weiter anbieten, mögliche Forderungen gegenüber Vermietern zu überprüfen und diese geltend zu machen. Eine unzulässige Rechtsdienstleistung liegt laut BGH nicht vor, selbst wenn das Unternehmen vor der Beauftragung Mietern im Internet einen "Mietpreisrechner" zur Prüfung möglicher Forderungen zur Verfügung stellt.