Naumburg/Karlsruhe (epd). Die Familie des vor 14 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen Einstellungsvermerke durch Justizbehörden in Sachsen-Anhalt, die in mehreren Punkten eine Grundrechtsverletzung darstellten, teilte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Dienstag mit. Die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen seien nicht unvoreingenommen gewesen sowie lückenhaft und zögerlich durchgeführt worden, erklärte Rechtsanwältin Beate Böhler. Die Ermittlungen hätten "ausschließlich der Bestätigung der Selbstentzündungsthese" gedient.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich den Angaben zufolge gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Halle vom Oktober 2017 und gegen den Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom November 2018, die Ermittlungen einzustellen, sowie den jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom Oktober dieses Jahres, keine öffentliche Anklage verdächtiger Personen in dem Fall anzuordnen.
Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Oury Jalloh starb am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle gefesselt an eine Matratze. Der Fall konnte bislang nicht restlos aufgeklärt werden. Jalloh soll sich laut den Behörden selbst angezündet haben. Die Unterstützerinitiative geht dagegen von schwerer Polizeigewalt aus. Es gab zwei Prozesse am Landgericht Dessau-Rosslau und am Landgericht Magdeburg.