Berlin (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren Vorschlag zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Er sieht eine Ergänzung von Artikel 6 der Verfassung vor. Dort soll festgehalten werden, dass jedes Kind "das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte" hat, wie aus dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Entwurf hervorgeht. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben unseren besonderen Schutz verdient", sagte Lambrecht.
Nach den Worten der Ministerin soll auch ein Beteiligungsrecht des Kindes festgehalten werden. Lambrecht sprach von einer "ausgewogenen Formulierung", die Grundrechte von Kindern gegenüber dem Staat verdeutliche und zugleich das Recht der Eltern nicht beeinträchtige.
Eine Grundgesetzänderung benötigt in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit. SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Ende Oktober legte die dafür eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Bereichen Justiz und Familie ihren Bericht vor. Er enthielt mehrere Formulierungsvorschläge. Lambrecht hat sich nach eigenen Worten nicht für einen der konkreten Vorschlägen entschieden, sondern Elemente der verschiedenen Varianten kombiniert.