Bielefeld (epd). In der Evangelischen Kirche von Westfalen werden Trauungen homosexueller Paare mit der Ehe zwischen Mann und Frau vollkommen gleichgestellt. Eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung beschloss die westfälische Landessynode am Mittwoch in Bielefeld mit großer Mehrheit. Bislang konnten sich gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Das stellte sie Eheleuten weitgehend gleich. Der Gottesdienst durfte jedoch nicht "Trauung" heißen und war auch keine offizielle Amtshandlung.
Ab Januar wird die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden.
Künftig können sich alle verheirateten Ehepaare kirchlich trauen lassen. Voraussetzung ist, dass ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist. In der Kirchenordnung sollen die Begriffe Ehemann und Ehefrau durch Ehepartner ersetzt werden. Das Thema habe vieler Diskussionen bedurft, es habe am Ende jedoch auch viel Einmütigkeit gegeben, sagte der Herforder Superintendent Michael Krause bei der Einbringung. Von den 20 Kirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) lassen zwölf Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare zu.