Brüssel (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Wahlfälschungen im Jahr 2012 verurteilt. Moskau habe unter anderem gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit und das Recht auf Versammlungsfreiheit verstoßen, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg zu den Klagen zweier Russen. Teilweise gab der EGMR auch der Ukraine eine Schuld. Das Gericht sprach dem ersten Betroffenen 11.000 Euro Schadenersatz von Russland und 4.000 Euro von der Ukraine zu und dem zweiten 9.000 Euro Schadenersatz von Russland. (AZ: 75734/12 u. a.)
Beide waren laut EGMR 2012 bei Massenprotesten in Moskau gegen vermeintliche Wahlfälschungen dabei, der zweite Mann gehörte dabei auch zu den Organisatoren. Er wurde festgenommen, unter Hausarrest gestellt und später zu einer Haftstrafe verurteilt. Der andere Mann ging im selben Jahr nach Kiew, um dort um Asyl zu bitten, erklärte der EGMR. Er sei aber nach eigener Schilderung von Unbekannten nach Russland verschleppt und misshandelt worden. Dort wurde auch er wegen der Proteste verurteilt.
Der EMGR befand nun unter anderem, dass es zwar keine Beweise für eine staatliche russische Entführung aus Kiew oder eine ukrainische Beteiligung gebe. Da beide Länder aber die glaubhaften Vorwürfe des Mannes nicht gebührend untersucht hätten, lägen Verletzungen des Folterverbots beziehungsweise des Rechts auf Freiheit und Sicherheit vor.
Was das Recht auf Versammlungsfreiheit angeht, kamen die Richter zu einem differenzierten Urteil. Da dieses friedliche Versammlungen schütze, sahen sie in der Verurteilung des einen Mannes, der nur friedlich protestiert hatte, eine Verletzung des Menschenrechts. Der andere hingegen habe sich laut Zeugen gewalttätig verhalten und die Situation mit eskaliert, weshalb er sich nicht darauf berufen könne, erklärte der EGMR.