Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Norwegen wegen einer Verletzung des Rechts auf Familienleben verurteilt. Die Behörden hätten einem Elternpaar zu selten erlaubt, sein Kind zu sehen, auch wenn sie dieses aus Sorge um sein Wohl zu Recht in die Obhut von Pflegeeltern gegeben hatten, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Der Staat muss den Eltern nun 10.000 Euro Schadenersatz und 2.300 Euro Auslagen zahlen. (AZ: 64808/16)
Das Baby wurden den Eltern bald nach seiner Geburt Anfang 2015 gegen ihren Willen abgenommen. Angesichts der Vorgeschichte des Paares mit Drogen, psychologischen Problemen und Auseinandersetzungen sei dies vertretbar gewesen, erläuterte der EGMR. Nicht vertretbar gewesen sei aber, dass die Behörden den Eltern nur vier und später sechs mal im Jahr den Kontakt erlaubt hätten.
Die Behörden hätten sehr früh und ohne guten Grund die Perspektive einer Wiedervereinigung der Familie aufgegeben und nicht erklären können, wieso die Seltenheit der Besuche im Interesse des Kindes sei. Den bloßen Hinweis, dass dieses Stabilität brauche, fanden die Straßburger Richter ungenügend.
2018 kam das Kind laut EGMR wieder zu den leiblichen Eltern. Die Behörden hatten demnach festgestellt, dass die Eltern nun für es sorgen könnten und auch bereit seien, Hilfe von außen anzunehmen.