Berlin (epd). Kinder und Personal in Kindertagesstätten und Schulen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag nach namentlicher Abstimmung ein Gesetz, das bei fehlender Impfung den Ausschluss aus Kindertagesstätten und Bußgelder vorsieht. Die Impfpflicht soll auch für Tagesmütter sowie für Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften und Gesundheitseinrichtungen gelten. Masernschutz sei Kinderschutz, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag. Er verteidigte die Impfpflicht gegen die Kritik großer Teile der Opposition.
Union, SPD und FDP hatten angekündigt, für das Gesetz zu stimmen. Die AfD war dagegen, Grüne und Linke wollten sich enthalten. Verabschiedet wurde das Gesetz mit 459 Ja-Stimmen. Es sieht vor, dass Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden können. Von der Kita können die Kinder ausgeschlossen werden, von der Schule wegen der allgemeinen Schulpflicht nicht. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder betreuen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Mitarbeiter in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen können dort nicht mehr arbeiten, wenn sie die Impfung verweigern. Ausnahmen gelten für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, Menschen, die Impfungen nicht vertragen, und alle vor 1970 Geborenen, weil sie die Masern wahrscheinlich durchgemacht haben und deswegen immun sind. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Mitarbeiter und bereits untergebrachte Kinder müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen.
Der CDU-Abgeordnete und Arzt Rudolf Henke (CDU) betonte, es gehe nicht um eine Zwangsimpfung, sondern eine Nachweispflicht für die Gemeinschaftseinrichtungen. Der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg entgegnete, Impfungen müssten freiwillig bleiben. Die Abgeordnete Kordula Schulz-Asche (Grüne) argumentierte, eine umfassende Impfstrategie sei sinnvoller als eine Impfpflicht. Die Linkenpolitikerin Gesine Lötzsch sprach sich für mehr Impfwerbung in Schulen aus.
Masern sind eine hochansteckende und gefährliche Krankheit. Medikamente zur Behandlung gibt es nicht, so dass die Impfung die einzige Schutzmöglichkeit ist. Für die Immunisierung sind zwei Impfungen vonnöten. Empfohlen werden sie zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr. In Deutschland sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation 92 Prozent der Menschen vollständig geimpft, 97 Prozent erhielten nur eine Impfdosis. Ein Gesamtschutz der Bevölkerung wird bei einer Quote von 95 Prozent angenommen.
Die Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen äußerte Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der Impfpflicht. "Wir kritisieren insbesondere, dass die Hauptverantwortung der Umsetzung in die Hände der Einrichtungen und der Kita-Leitungen gelegt wird", sagte der Vorsitzende der Vereinigung, Carsten Schlepper, dem epd. Das gefährde die Vertrauensbasis zwischen Kita und Eltern, warnte der Experte. Er forderte, die Prüfpflicht dem öffentlichen Gesundheitsdienst zu übertragen. Dem Gesetz zufolge sollen die Kitas die Eltern nichtgeimpfter Kinder an das Gesundheitsamt melden, erläuterte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Das Amt werde dann Kontakt zu den Eltern aufnehmen und weitere Maßnahmen einleiten.