Berlin (epd). Kinder und Personal in Kindertagesstätten und Schulen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Mit der Mehrheit der Stimmen verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in namentlicher Abstimmung ein Gesetz, das bei Verstoß den Ausschluss von Kindertagesstätten und Bußgelder vorsieht. Die Impfpflicht soll auch für Tagesmütter sowie für Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften und Gesundheitseinrichtungen gelten. Masernschutz sei Kinderschutz, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag. Er verteidigte die Impfpflicht gegen die Kritik großer Teile der Opposition.
Das Gesetz sieht vor, dass Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden können. Von der Kita können die Kinder ausgeschlossen werden, von der Schule wegen der allgemeinen Schulpflicht nicht. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder betreuen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Mitarbeiter in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen können dort nicht mehr arbeiten, wenn sie die Impfung verweigern. Ausnahmen gelten für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, und Menschen, die Impfungen nicht vertragen.
Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die schwere Gehirnentzündungen oder sogar den Tod zur Folge haben kann. Medikamente zur Behandlung gibt es nicht, so dass die Impfung die einzige Schutzmöglichkeit ist. Für die Immunisierung sind zwei Impfungen vonnöten. Empfohlen werden sie zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr. In Deutschland sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation 92 Prozent der Menschen vollständig geimpft, 97 Prozent erhielten nur eine Impfdosis. Ein Gesamtschutz der Bevölkerung wird bei einer Quote von 95 Prozent angenommen.