Berlin (epd). Kinder und Personal in Kindertagesstätten und Schulen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Mit der Mehrheit der Stimmen verabschiedete der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz, das bei Verstoß den Ausschluss von Kindertagesstätten und Bußgelder vorsieht. Die Impfpflicht soll auch für Tagesmütter sowie für Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften und Gesundheitseinrichtungen gelten. Masernschutz sei Kinderschutz, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag. Er verteidigte die Impfpflicht gegen die Kritik großer Teile der Opposition.
Union, SPD und FDP hatten in zweiter Lesung für das Gesetz gestimmt. Die AfD stimmte dagegen, Grüne und Linke enthielten sich. Bei der namentlichen Schlussabstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 dagegen, 105 enthielten sich.
Das Gesetz sieht vor, dass Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden können. Von der Kita können die Kinder ausgeschlossen werden, von der Schule wegen der allgemeinen Schulpflicht nicht. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder betreuen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Mitarbeiter in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen können dort nicht mehr arbeiten, wenn sie die Impfung verweigern. Ausnahmen gelten für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, und Menschen, die Impfungen nicht vertragen.
Der CDU-Abgeordnete und Arzt Rudolf Henke (CDU) betonte, es gehe nicht um eine Zwangsimpfung, sondern eine Nachweispflicht für die Gemeinschaftseinrichtungen. Der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg entgegnete, Impfungen müssten freiwillig bleiben. Die Abgeordnete Kordula Schulz-Asche (Grüne) argumentierte, eine umfassende Impfstrategie sei sinnvoller als eine Impfpflicht. Die Linkenpolitikerin Gesine Lötzsch sprach sich für mehr Impfwerbung in Schulen aus. Wenn Soldaten dort für die Bundeswehr werben könnten, sollten das auch Ärzte für Gesundheit tun können, sagte sie.
Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die schwere Gehirnentzündungen oder sogar den Tod zur Folge haben kann. Medikamente zur Behandlung gibt es nicht, so dass die Impfung die einzige Schutzmöglichkeit ist. Für die Immunisierung sind zwei Impfungen vonnöten. Empfohlen werden sie zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr. In Deutschland sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation 92 Prozent der Menschen vollständig geimpft, 97 Prozent erhielten nur eine Impfdosis. Ein Gesamtschutz der Bevölkerung wird bei einer Quote von 95 Prozent angenommen. Dann sind auch diejenigen geschützt, die nicht geimpft werden können.
Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) hatte im Oktober ergeben, dass rund elf Prozent der 2016 geborenen Kinder bis zu ihrem zweiten Geburtstag nur unvollständig gegen Masern geimpft waren. Damit ist bundesweit jedes neunte Kleinkind nicht bis zum von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Alter vollständig gegen Masern geschützt. Rund 7,5 Prozent der Kinder dieses Jahrgangs haben der Umfrage zufolge gar keine Masernimpfung. 2018 wurden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts 543 Masernfälle gemeldet.