Würzburg (epd). Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, sieht erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Grundrente. Es müsse jetzt darüber gesprochen werden, wie man sie bis zur geplanten Einführung Anfang 2021 lösen könne, sagte Roßbach am Mittwoch in Würzburg. Insbesondere der relativ kurze Zeitraum für die Entwicklung automatisierter Verfahren sei "aus Sicht der Rentenversicherung problematisch", erklärte Roßbach.
Die Koalition hat sich auf einen Kompromiss zur Einführung einer Grundrente für langjährige Geringverdiener verständigt, der auch eine Einkommensprüfung vorsieht. Dafür soll die Rentenversicherung über einen automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern zusammenarbeiten. Roßbach sagte, die Finanzbehörden hätten bereits vor dem Koalitionsbeschluss erklärt, sie bräuchten für die Entwicklung solcher Verfahren normalerweise zwei Jahre. Dem Bundesarbeitsministerium sei das Problem bekannt.
Aufseiten der Rentenversicherung bestehe die Herausforderung darin, dass sie aus dem Bestand von 21 Millionen Rentnern diejenigen mit niedrigen Renten herausfiltern müsse, die die Voraussetzungen für eine Grundrente erfüllen, sagte Roßbach. Denn die Grundrente gelte nicht nur für Neurentner, sondern für alle Rentner. Schon wegen der hohen Zahl müsse die Überprüfung weitgehend automatisiert erfolgen. Andernfalls würde die Rentenversicherung sehr viel mehr Personal benötigen, erklärte Roßbach. Sie schloss nicht aus, dass man auch Übergangslösungen benötigen könnte oder zunächst pauschalierte Zahlungen in Betracht ziehen müsse.
Auch die alternierende Vorsitzende der Rentenversicherung, Annelie Buntenbach, erklärte, der automatisierte Datenabgleich sei entscheidend für die Umsetzung der Grundrente. Die Rentenversicherung sei bereit alles zu tun, damit die Grundrente funktioniere, versicherte sie. Dafür müsse das Gesetz aber nun schnell konkretisiert werden und die Rentenversicherung in die Umsetzung eng einbezogen werden, sagte Buntenbach, die dem DGB-Vorstand angehört. Im Vorsitz des Vorstands der Rentenversicherung wechseln sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeber ab. Gegenwärtig haben die Arbeitgeber den Vorsitz.