Braunschweig (epd). Die Stadt Braunschweig wird den Mietvertrag mit der AfD für die Volkswagen-Stadthalle nicht kündigen. Dies geht aus der Antwort der Stadt auf einen Dringlichkeitsantrag der Stadtratsfraktion Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) hervor. Da es sich bei der AfD nicht um eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene Partei handele, habe diese grundgesetzlich einen Anspruch auf die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Die rechtspopulistische Partei plant, am 30. November und 1. Dezember ihren Bundesparteitag in Braunschweig abzuhalten. Dagegen regt sich seit Monaten Widerstand.
Braunschweigs Erster Stadtrat Christian A. Geiger betonte in der Antwort an die BIBS, dass bereits am 21. August ein Mietvertrag wirksam geschlossen worden sei. Eine Überlassung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen politischer Parteien sei in der Stadthalle grundsätzlich erlaubt. Eine Möglichkeit zum Rücktritt vom Mietvertrag ergäbe sich nur, wenn durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt erfolge. Dieses ist nach Ansicht von Geiger nicht erkennbar.
Mehrere Tausend Menschen wollen am 30. November gegen den AfD-Bundesparteitag protestieren. In einer Online-Petition hätten bislang mehr als 23.200 Unterzeichner versucht, alle demokratischen Mittel auszuschöpfen, um den Bundesparteitag in der VW-Halle zu verhindern. Auch Namensgeber Volkswagen hat nach Angaben von ver.di inzwischen von der Stadthallen-GmbH gefordert, den Schriftzug in der Halle zu verdecken. Dem Aufruf des Bündnisses "Stoppt die AfD!" hätten sich mehr als 130 Organisationen und Verbände sowie weit mehr als 300 Einzelpersonen angeschlossen, sagte David Janzen vom Braunschweiger Bündnis gegen Rechts.
Die Polizei plane anlässlich des AfD-Parteitages umfassende Einsatzmaßnahmenn, betonte Ordnungsamtdezernent Claus Ruppert. "Rechts- als auch linksextremistische Personen oder Gruppen erfahren eine besondere Aufmerksamkeit." So solle das Aufeinandertreffen gewaltbereiter Personen verhindert werden.