Bremen (epd). Das Landgericht in Bremen hat am Mittwoch mit einer ersten Zeugenvernehmung den Prozess gegen einen 39-jährigen Pflegehelfer fortgesetzt, dem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Frühjahr zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims in der Bremer Innenstadt ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt haben. Eine 75-Jährige kam dadurch in Lebensgefahr. Während der Vernehmung wurde klar, dass der Angeklagte selbst Notarzt und Rettungssanitäter gerufen hat. Thema war auch die wohl schwierige Arbeitssituation in dem Heim, das zur Diakonie gehört. (Az.: 1KLf 21/19)
Gegen den Angeklagten laufen noch weitere Ermittlungen, möglicherweise wegen ähnlicher Straftaten an anderer Stelle. Der Hilfspfleger war laut Staatsanwaltschaft als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma in bis zu 35 Einrichtungen tätig gewesen.
Wegen eines "inneren Zusammenhangs" zum laufenden Verfahren, so der Vorsitzende Richter Manfred Kelle, hat das Gericht die Akten angefordert. Im Verlauf der Verhandlung am Mittwoch spielten sie aber keine Rolle.
Die Große Strafkammer hat für das Verfahren zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt. Nächster Prozesstermin ist der 18. November. Dann sollen weitere Zeugen wie die herbeigerufenen Rettungssanitäter und die Ärzte gehört werden, die die 75-Jährige im Krankenhaus notversorgt haben.