Berlin (epd). Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage des einstigen Vize-Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen gegen seine Kündigung abgewiesen. Zur Begründung erklärte das Gericht am Mittwoch in Berlin, der heute 60-jährige Helmuth Frauendorfer habe mehrfach als Vorgesetzter ein unangemessenes Verhalten unter anderem in Bewerbungsgesprächen gezeigt. Dieses Verhalten habe er auch nach Ermahnung durch seinen Vorgesetzten, den damaligen Gedenkstättenleiter Hubertus Knabe, fortgesetzt. Zudem unterstellte das Gericht dem Kläger Uneinsichtigkeit, so dass auch in Zukunft ein ähnlich unangemessenes Verhalten zu erwarten sei. Das Gericht hat die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht zugelassen.
Dem Gericht zufolge soll Frauendorfer unter anderem Vorstellungsgespräche in einer Kneipe geführt haben oder eine junge Mitarbeiterin in eine Privatwohnung eingeladen und dort nach eigenen Angaben als "Beichtvater" fungiert haben. Keine Feststellung traf das Gericht wegen der Vorwürfe sexueller Belästigung. Zwar könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Belästigungen möglicherweise stattgefunden haben. Dieser Vorwurf sei aber nicht geprüft worden. Insgesamt soll es sich um "rund ein Dutzend" Vorfälle gehandelt haben. In dem seit Februar dauernden Verfahren hatte Frauendorfer zuvor Vergleichsvorschläge des Gerichts abgelehnt.