Karlsruhe (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen als ein "weises, ausgewogenes Urteil" bezeichnet. Das "Grundsatzurteil biete eine Chance auf gesellschaftliche Befriedung und gebe Rechtssicherheit in der 15-jährigen Debatte, sagte Heil nach der Urteilsverkündigung am Dienstag in Karlsruhe.
In ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter die gesetzlichen Regelungen zu Hartz-IV-Sanktionen teilweise gekippt. Danach sind Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent unzumutbar und verfassungswidrig.
Das Gericht habe entschieden, dass der Gesetzgeber weiter eine Mitwirkungspflicht von Hartz-IV-Empfängern einfordern könne, sagte Heil. Es müsse aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. So dürften die Sanktionen ab sofort nicht höher als 30 Prozent verhängt werden, Härtefälle müssten berücksichtigt werden. "Wir müssen den Ton des Sozialstaats weiterentwickeln", sagte der Minister. Dieser müsse zeitgemäß und verfassungskonform sein. Das Urteil werde Auswirkungen auf die unter 25-Jährigen Hartz-IV-Empfänger haben.
Die Parteivorsitzende der Linken, Katja Kipping, bezeichnete die Entscheidung als ein "historisches Urteil" und als "echten Quantensprung zu sozialen Garantien". Danach seien Sanktionen, die 30 Prozent überschreiten, unvereinbar mit der Menschenwürde. "Menschenwürde kann nicht erarbeitet werden kann", sagt Kipping. Jetzt sei die Politik gefragt. Gemeinsam mit den Grünen werde die Linke weiter im Bundestag für eine vollständige Sanktionsfreiheit kämpfen.