Seit Jahresanfang 36 Zurückweisungen nach Griechenland und Spanien

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat von Januar bis September des laufenden Jahres an der deutschen Grenze 34 Flüchtlinge nach Griechenland und 2 nach Spanien zurückgewiesen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die am Montag bekanntwurde und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Die beiden Zurückweisungen nach Spanien erfolgten bereits im Februar, drei Klagen gegen Zurückweisungen nach Griechenland sind den Angaben nach noch beim Verwaltungsgericht München anhängig. Ein von Deutschland nach Griechenland zurückgewiesener Afghane wurde nach einem Gerichtsbeschluss im August wieder nach Deutschland geholt.

Die Bundesregierung bewertete die Zahlen als "klares Signal gegen die Akzeptanz von ungesteuerter illegaler Sekundärmigration". Schätzungen von Politikern und Fachleuten, die eine kleine dreistellige Zahl an Zurückweisungen prognostiziert hatten, habe sich das Bundesinnenministerium "zu keinem Zeitpunkt zu eigen gemacht". Die zugrundeliegenden Abkommen mit Griechenland und Spanien bezeichnete die Bundesregierung als "Verwaltungsabsprachen" und "gemeinsame Absichtserklärung". Ein ähnliches Abkommen mit Italien liegt auf Eis, die Verzögerung sei auf "interne Prozesse des italienischen Innenministeriums" zurückzuführen.

Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) berichtet, dass die Linksfraktion die Rechmäßigkeit der Abkommen bezweifelt. Die Fraktion begründet ihre Haltung demnach unter anderem damit, dass dem Innenministerium nach eigenen Angaben "keine belastbaren Erkenntnisse" vorlägen, ob die Betroffenen in Griechenland ihr Asylverfahren weiter betreiben dürfen. Das Bundesinnenministerium hält das Abkommen mit Griechenland jedoch für rechtmäßig. Die Eilentscheidung eines Gerichts über die Rückholung des nach Griechenland abgewiesenen Afghanen nach Deutschland bezeichnete ein Sprecher damals als Ausnahmefall.

Im vergangenen Jahr hatten CDU und CSU vehement über die Frage gestritten, ob Zurückweisungen im Schnellverfahren erlaubt sind. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte damals mit einem Alleingang gedroht.