Seehofer will "Erstprüfung" von Asylanträgen an EU-Außengrenzen

Brüssel, München (epd). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will, dass Asylanträge künftig bereits an den EU-Außengrenzen einer "Erstprüfung" unterzogen werden. Dabei solle ermittelt werden, ob ein Antragsteller "überhaupt eine Aussicht" auf Erhalt eines Schutzstatus habe, sagte Seehofer am Dienstag in München am Rande eines Treffens mit den Innenministern aus Frankreich, Italien, Spanien, Polen und Großbritannien, der sogenannten G6-Gruppe. Die abgelehnten Menschen sollten von den Außengrenzen direkt in die Herkunftsländer abgeschoben werden.

Es brauche für die Erstprüfung europaweit einheitliche Regeln, abgelehnte Bewerber müssten sich zudem rechtsstaatlich wehren können, sagte Seehofer. Bereits an den Außengrenzen sollten die Antragsteller zudem einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Erst im nächsten Schritt sollten die Menschen in der EU verteilt werden und im jeweiligen Aufnahmeland in einem Asylverfahren die endgültige Entscheidung fallen, erklärte der Innenminister. Ob dabei grundsätzlich alle Länder Asylbewerber aufnehmen müssten, ließ Seehofer offen. Er verwies auf die Idee, dass sich manche Länder auch durch Geld oder Personal an der Asylpolitik beteiligen können.

Derzeit gilt die sogenannte Dublin-Verordnung, wonach jeweils der Ersteinreisestaat für einen Asylbewerber zuständig ist, und zwar nicht nur für eine Vorprüfung, sondern das gesamte Verfahren. Dieses System sei gescheitert, sagte Seehofer. Seit Jahren wird in der EU als Alternative eine Umverteilung der Antragsteller auf die übrigen EU-Staaten diskutiert. Dies scheiterte aber bisher daran, dass manche Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen. Die designierte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat einen Neuanfang in der Migrationspolitik angekündigt.

Für die Linken-Politikerin Ulla Jelpke sind Seehofers Pläne "menschenfeindlicher Unsinn", die das Recht auf Asyl untergraben würden. "Statt ein neues Lagerarchipel zu schaffen, sollten Schutzsuchende ihren Asylantrag in einem EU-Staat ihrer Wahl stellen können, zu dem sie beispielsweise sprachliche und persönliche Bindungen haben", erklärte die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion.