Anklage gegen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Karlsruhe (epd). Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei syrische Staatsangehörige erhoben. Den beiden mutmaßlichen Mitarbeitern des syrischen Geheimdienstes werden zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt, teilte der Generalbundesanwalt am Dienstag in Karlsruhe mit. Sie sollen für Folterungen und Misshandlungen, unter anderem mit Todesfolge, verantwortlich gewesen sein.

Darüber hinaus werde Anwar R. Mord in 58 Fällen, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Er habe eine Ermittlungseinheit und ein Gefängnis im Raum Damaskus geleitet, in dem Anhänger von Protestbewegungen gegen das syrische Regime seit 2011 untergebracht wurden, erklärte der Generalbundesanwalt. In der Einrichtung sollen mindestens 4.000 Gefangene massiv gefoltert worden sein. Mindestens 58 Personen starben infolge der Misshandlungen.

Eyad E. wird Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Der Angeschuldigte soll in einer Unterabteilung beschäftigt gewesen sein, die der Ermittlungseinheit von Anwar R. zuarbeitete. Von den in der Haftanstalt praktizierten Verhörmethoden habe er gewusst und gebilligt, heißt es weiter. Anwar R. reiste 2014 in die Bundesrepublik Deutschland ein, Eyad A. 2018. Beide befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.