Berlin (epd). Der Berliner Senat hat nach monatelanger Diskussion am Dienstag einen bundesweit einmaligen Mietendeckel beschlossen. Die rot-rot-grüne Koalition will damit gegen steigende Mieten und Wohnungsnot vorgehen. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sprach nach der Senatssitzung von "guten Nachrichten" für die Berlinerinnen und Berliner.
In den kommenden fünf Jahren müsse kein Mieter mehr befürchten, "wegen exorbitanter Mietsteigerungen oder hohen Modernisierungsumlagen das Dach über dem Kopf zu verlieren". Deutlich überhöhte Mieten würden gekappt, bei Wiedervermietung gelte die Vormiete oder der entsprechende Wert in der Mietentabelle, sofern die Vormiete darüber liegt. Neubauten, die ab 2014 bezugsfertig waren, sollen von der Regelung ausgenommen werden, hieß es weiter.
Das geplante "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" soll für rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen gelten. Ausgenommen seien Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, Wohnungen, für die öffentliche Mittel zur Modernisierung und Instandsetzung gewährt wurden und die einer Mietpreisbindung unterliegen sowie Wohnheime und Neubau ab 2014.
Der Gesetzentwurf sieht den Angaben zufolge einen Mietenstopp für fünf Jahre vor. Ab 2022 besteht demnach die Möglichkeit einer Anpassung von 1,3 Prozent pro Jahr. Zur Festlegung der Mietobergrenzen wurden die Mieten des Berliner Mietspiegels 2013 mit der Reallohnentwicklung bis 2019 fortgeschrieben.