Bonn (epd). Wegen des Angriffs auf einen jüdischen Professor in Bonn hat das Amtsgericht Bonn einen 21-jährigen Mann der Volksverhetzung und Nötigung schuldig gesprochen. Der Deutsche mit palästinensischen Wurzeln wurde zu einer Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt, wie das Gericht am Montagabend mitteilte. (AZ: 604 LS 23/19) Darin enthalten ist allerdings auch eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten, zu der der Angeklagte bereits wegen anderer Vergehen verurteilt worden war.
Der Angriff auf den in den USA lebenden israelischen Professor im Bonner Hofgarten im Juli vergangenen Jahres hatte international Schlagzeilen gemacht. Zunächst hatte der Täter dem Professor die jüdische Kopfbedeckung Kippa heruntergeschlagen, ihn zudem geschubst und geschlagen. Dabei soll er unter anderem "Kein Jude in Deutschland" gerufen haben. Als die von der Begleiterin des Angegriffenen alarmierte Polizei vor Ort erschien, flüchtete der Angreifer. Der Professor verfolgte ihn und wurde dabei von der Polizei fälschlicherweise für den Angreifer gehalten und laut Medienberichten zu Boden geworfen und geschlagen. Gegen die Beamten, die den Wissenschaftler bei dem Einsatz verletzt hatten, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Die Bonner Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Professor nicht nur persönlich beleidigen, sondern als Mitglied der jüdischen Religionsgemeinschaft verunglimpfen wollte. Dies sei durch seine Äußerungen deutlich geworden und dadurch, dass er ihm die Kippa, ein Symbol des jüdischen Glaubens, vom Kopf gerissen hat. Da dies in dem belebten Park erfolgte, sei die Tat geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Sie erfülle daher den Tatbestand der Volksverhetzung, erklärte das Gericht.
Der Verurteilte hat zudem die Kosten der Nebenklage zu tragen, also die Kosten, die dem geschädigten Professor für die Wahrnehmung seiner Rechte als Nebenkläger in dem Verfahren entstanden sind.
Zugunsten des Angeklagten sei eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des Konsums von Cannabis und wegen seiner Persönlichkeitsstruktur angenommen worden, erklärte das Gericht. Strafmildernd habe sich zudem seine überzeugend zum Ausdruck gekommene Abkehr von seiner Abneigung gegen Juden ausgewirkt. Strafschärfend habe sich allerdings ausgewirkt, dass die Delikte während einer Haftverschonung begangen wurden.