Köln, Düsseldorf (epd). Die drei Kölner Apotheken, die nach zwei Todesfällen im Zusammenhang mit toxisch belasteten Glukoselösungen geschlossen wurden, dürfen wieder öffnen. Nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Köln hätten sich keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Kontamination der Glukose ergeben, erklärte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf. Die Entscheidung sei gemeinsam mit der Bezirksregierung und der Stadt Köln getroffen worden. Gegen zwei Apothekenmitarbeiter wird wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.
Die Schließung des gesamten Apothekenbetriebs sei nicht mehr erforderlich, um eine Gefährdung weiterer Kunden auszuschließen, erklärte das Ministerium. Die Herstellung von Arzneimitteln in dem Apothekenverbund bleibe aber untersagt, bis Maßnahmen ergriffen wurden, die solche Verunreinigungen bei der Herstellung von Arzneimitteln für die Zukunft sicher ausschließen.
Im September waren eine schwangere Frau und ihr Baby nach der Einnahme der toxikologisch belasteten Glucoselösung gestorben. Die 28-Jährige hatte die Arznei für einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes eingenommen. Zwei Tage zuvor hatte eine weitere schwangere Frau nach der Einnahme des gleichen Mittels schwere gesundheitliche Beschwerden. Die Verunreinigung wurde in einem Vorratsgefäß für Glucose aus einer der Apotheken nachgewiesen. Daraufhin untersagte das Gesundheitsamt der Stadt Köln die Herstellung, die Portionierung und den Verkauf von selbsthergestellten Arzneimitteln in den drei Filialen des Apothekenbetriebs.