Düsseldorf/Berlin (epd). Das Rauchen in Autos soll nach dem Willen der Bundesländer verboten werden, wenn Schwangere oder Kinder mit im Wagen sitzen. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin auf Initiative von Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dem Vorstoß von NRW hatten sich die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angeschlossen.
Es sei gut, dass der Bundesrat "grünes Licht für die Vernunft und den Nichtraucherschutz" gegeben habe, erklärte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Gesundheit der Kinder müsse Vorfahrt vor den Interessen rauchender Erwachsener haben, betonte der Minister. In einem verrauchten Auto seien fünfmal so viele Schadstoffe in der Luft wie in einer verrauchten Bar, Kinder und Ungeborene seien durch Tabakrauch besonders gefährdet.
Schädigungen der Lunge, erhöhtes Krebsrisiko und Wachstumsstörungen sind nach Angaben des Ministeriums nur einige der möglichen Folgen des Passivrauchens, dem sich Minderjährige oder ungeborene Kinder nicht selbstständig entziehen könnten. Weltweit sterben jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens, wie es nach Angaben des Bundesrates in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt. Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Man habe sich zu der Bundesratsinitiative entschlossen, weil landesgesetzliche Regelungen "hier keinen Sinn ergeben", erklärte Gesundheitsminister Laumann: "Welcher Raucher würde sich mit 16 verschiedenen Landesgesetzen auseinandersetzen, bevor er mit dem Auto durch die Republik fährt?" Nach Ministeriumsangaben gibt es vergleichbare Rauchverbote bereits in Österreich, Italien, Frankreich, England und Griechenland.
Ziel des Beschlusses ist eine entsprechende Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes, erläuterte der Bundesrat. Im Fall eines Verstoßes gegen das Rauchverbot soll demnach ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen. Der Gesetzentwurf werde nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Das Parlament müsse dann entscheiden, ob es den Vorschlag der Länderkammer aufgreifen will.