Bielefeld (epd). Die Polizei Bielefeld will nicht weiter gegen eine für den 9. November geplante Demonstration von Rechtsextreme in Bielefeld vorgehen, die vor einer Woche gerichtlich erlaubt worden war. Man werde keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden einlegen, teilte das Polizeipräsidium Bielefeld am Montag mit. Mit der Partei "Die Rechte NRW" sei als Anmelder vereinbart worden, dass der Demonstrationszug nicht entlang von NS-Mahnmalen in der Innenstadt gehen darf. Auch geplante Gedenkveranstaltungen zum Jahrestag der Pogrome vom 9. November 1938 dürften davon nicht tangiert werden.
Die Demonstration ist einen Tag nach dem 91. Geburtstag der mehrfach verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck angemeldet, die wegen Volksverhetzung eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld absitzt. Das Motto lautet "Mit 91 Jahren in den Knast! Freiheit für Ursula Haverbeck! Für echte Meinungsfreiheit". Die Polizei in Bielefeld hatte zwar grundsätzlich eine Demonstration erlaubt, aber aufgrund des Gedenkens an die Novemberpogrome als Auflage gefordert, dass die Partei einen anderen Veranstaltungstag wählen solle.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte am 30. September in einem Eilverfahren die rechte Kundgebung für den 9. November erlaubt (AZ: 11 L 886/19). Das Thema der Demonstration weise "keine Stoßrichtung gegen das Gedenken an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft" auf, erklärten die Richter.
Haverbeck verbüßt seit Mai 2018 in der JVA Bielefeld-Brackwede eine zweijährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung, die vom Landgericht Verden verhängt wurde. Das Detmolder Landgericht hatte sie zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Haverbeck hatte unter anderem bestritten, dass das Konzentrationslager Auschwitz ein Vernichtungslager war.