München (epd). Die SPD-Fraktion im Münchner Rathaus will Zweitwohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt untersagen lassen. Wer Wohnraum als Zweitwohnung nutzen will, soll künftig eine Genehmigung dafür einholen müssen. Gelingen soll dies über die Einführung einer Fremdenverkehrssatzung. Ob sich die Zweitwohnungsnutzung auf diese Weise einschränken lässt, soll dem Antrag der Stadträte zufolge nun die Verwaltung prüfen.
In diesem Sommer hatten in München knapp 34.000 Menschen einen Nebenwohnsitz angemeldet, wie das Statistische Amt auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Aktuell lasse das bayerische Zweckentfremdungsgesetz kein Verbot von Zweitwohnungen auf dem Stadtgebiet zu, begründen die Stadträte ihren Antrag. Deshalb stünden Wohnungen in attraktiven Lagen häufig den Großteil des Jahres leer. Das sei angesichts des angespannten Wohnungsmarkts nicht tragbar.
Das Baugesetzbuch jedoch ermächtige die Gemeinden, durch eine Satzung die Nutzung als Zweitwohnung unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, wenn die Wohnung "in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion" liege. Der Erlass einer Fremdenverkehrssatzung biete einer Gemeinde die rechtliche Grundlage, die Zweitnutzung einzuschränken oder ganz zu verbieten - vorausgesetzt die Wohnung werde mehr als die Hälfte des Jahres nicht aktiv bewohnt, schreiben die Stadträte.
Tourismusreiche Gemeinden wie Berchtesgaden und Schönau (Kreis Berchtesgadener Land) nutzen diese Möglichkeit, um Wohnraum für die Einheimischen zu erhalten. Für Zweitwohnungen in München müssen Eigentümer oder Mieter seit dem Jahr 2006 neun Prozent der Jahresnettokaltmiete an die Stadt zahlen.