Mexiko-Stadt (epd). Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), will Unternehmen zur Durchsetzung von Menschenrechten stärker in die Pflicht nehmen. Deutschland brauche ein Gesetz, das zu finanziellen und anderen Konsequenzen führt, wenn sich Firmen nicht an die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans "Wirtschaft und Menschenrechte" halten, sagte Kofler am Mittwoch (Ortszeit) in Mexiko-Stadt.
Der Nationale Aktionsplan wurde vor drei Jahren ins Leben gerufen. Darin formuliert die Bundesregierung ihre Erwartung, dass Unternehmen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Bislang basiert der Aktionsplan auf Freiwilligkeit. Mexiko ist eines von acht Schwerpunktländern des Plans.
Kofler sagte, weltweit agierende Unternehmen müssten sich heute mehr denn je ihrer besonderen Verantwortung stellen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen. In Mexiko sei insbesondere die Frage von Bedeutung, ob indigene Gemeinden in Entscheidungen über Großprojekte einbezogen werden, die das von ihnen bewohnte Land und damit ihre Lebensgrundlage betreffen.
In der Zusammenarbeit mit der mexikanischen Regierung spielten für Deutschland neben der menschenrechtlichen Verantwortung deutscher Unternehmen die Aufklärung der mindestens 40.000 Fälle des Verschwindenlassens sowie die Straflosigkeit eine zentrale Rolle. Deutschland unterstütze Maßnahmen, um die Kapazitäten im Ermittlungs- und Justizapparat zu erhöhen.
Auf dem Besuchsprogramm Koflers stand ein rechtsmedizinisches Institut in der Stadt Guadalajara im zentralmexikanischen Bundesstaat Jalisco. Dort arbeiten im Rahmen einer Kooperation der beiden Regierungen zwei deutsche Forensiker an der Identifizierung von Leichen von Menschen, die meist von Kriminellen verschleppt wurden. "Für die Familien ist es elementar, ihre Angehörigen wiederzufinden", sagte Kofler.