Hannover, Köln (epd). Das Verwaltungsgericht Hannover wird sich demnächst mit der Klage und dem Eilantrag einer wohnungslosen Frau gegen die Stadt Hannover auseinandersetzen. Die Frau bewohnt ein Mini-Haus für Obdachlose, ein sogenanntes "Little Home", wie das Gericht am Montag mitteilte. Das aus Holz errichtete Häuschen steht allerdings derzeit am Rand einer Fahrbahn im Stadtteil Ricklingen (Az.: 7 A 4376/19 und 7 A 4377/19).
Die Stadt hatte die Frau deshalb aufgefordert, ihr Domizil aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen, weil für den Standort keine sogenannte Sondernutzungserlaubnis vorliege. Ihr seien bereits andere Standorte für das "Little Home" sowie als Alternative eine Unterbringung in einer städtischen Unterkunft angeboten worden, hieß es vonseiten der Stadt.
Die Bewohnerin macht dagegen geltend, nicht sie selbst habe das Holzhaus auf die Straße gestellt. Das sei durch unbefugte Dritte geschehen. Das "Little Home" habe ursprünglich auf einem nahen Kirchengrundstück gestanden. Ihr sei angekündigt worden, dass das Häuschen spätestens am 5. Oktober beseitigt werde. Das Gericht will noch in dieser Woche über den Eilantrag entscheiden.
Die Holzhäuser werden vom Verein "Little Home" mit Sitz in Köln an obdachlose Menschen verschenkt. Im Inneren befinden sich unter anderem eine Matratze, ein Regal, ein Feuerlöscher, eine Camping-Toilette, ein Waschbecken und eine kleine Arbeitsfläche mit Kochmöglichkeit. Der Verein hat nach eigenen Angaben in den vergangenen beiden Jahren mit Hilfe von Spenden bereits 109 solcher "Little Homes" gebaut und in elf Städten aufgestellt.