Berlin (epd). Der Unterhaltsvorschuss, den Alleinerziehende als Ersatz für Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils bekommen, steigt im nächsten Jahr. Je nach Alter des Kindes werden ab 1. Januar 2020 15 bis 21 Euro mehr pro Monat gezahlt, wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Montag in Berlin mitteilte. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es dann 165 statt bislang 150 Euro pro Monat, für Sechs- bis Elfjährige 220 (aktuell 202) Euro und für ältere Kinder bis 17 Jahre 293 (aktuell 272) Euro.
Hintergrund ist den Angaben zufolge die neue Mindestunterhaltsverordnung, aus der auch der Unterhaltsvorschuss abgeleitet wird. Der Vorschuss wird gezahlt, wenn ein Elternteil den Unterhalt für das getrennt lebende Kind nicht zahlt oder zahlen kann. Am häufigsten sind das die Väter. Der Staat kann sich das Geld zurückholen. Laut Bundesfamilienministerium trifft das auf 39 Prozent der Fälle zu. Bei der Mehrheit der Fälle sind die jeweiligen Elternteile aber selbst gar nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen.
Der Unterhaltsvorschuss wurde 2017 reformiert. Bis dahin gab es die Leistung nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes und für maximal sechs Jahre. Heute wird er bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährt. Die Zahl der Kinder, die davon profitieren, hat sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums seitdem verdoppelt. 2018 erhielten 805.000 von rund 2,1 Millionen Kindern alleinerziehender Eltern den Unterhaltsvorschuss. 2,1 Milliarden Euro gaben Bund und Länder im vergangenen Jahr dafür aus. 13 Prozent davon konnten zurückgeholt werden.