Koblenz (epd). Das Landgericht Koblenz hat in einem Berufungsverfahren die Urteile gegen vier Atomwaffen-Gegner bestätigt. Wegen Hausfriedensbruchs müssen die zwei Männer und zwei Frauen jeweils 30 Tagessätze zahlen (AZ: 13 Ns 2010 Js 15824/17). Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Die Friedensaktivisten hatten 2016 an einer spektakulären Protestaktion auf dem Luftwaffenstützpunkt in Büchel teilgenommen. Dabei war es ihnen gelungen, auf das streng bewachte Militärgelände vorzudringen und vorübergehend die Start- und Landebahn zu blockieren.
Vor Gericht hatten die Angeklagten Freisprüche gefordert. Sie verteidigten sich mit dem Argument, sie hätten das Recht zum Widerstand, da Deutschland gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoße und die Bundesregierung nichts für den Abzug der Bomben tue. Eine Sprecherin der Atomwaffen-Gegner sagte dem epd, einige Teilnehmer der friedlichen Protestaktion strebten auf jeden Fall ein Revisionsverfahren und gegebenenfalls eine Verfassungsbeschwerde an.
Ursprünglich waren die Aktivisten auch wegen Sachbeschädigung angeklagt worden, weil sie Drähte des Sicherheitszauns auseinandergedreht hatten. Dieser Anklagepunkt war bereits während der erstinstanzlichen Verhandlung am Amtsgericht Cochem fallengelassen worden. Auf dem rheinland-pfälzischen Luftwaffenstützpunkt Büchel befinden sich vermutlich noch immer 20 amerikanische Atombomben, die im Kriegsfall von deutschen Kampfpiloten über ihren Zielen abgeworfen werden müssten.