Berlin (epd). Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen entscheidet an diesem Donnerstag, ob der Gen-Test bei Schwangeren auf eine mögliche Trisomie des ungeborenen Kindes zur Kassenleistung wird. Das Gremium hat für den späten Nachmittag zu einer Pressekonferenz eingeladen. Vor knapp einem halben Jahr hatte der Ausschuss ein Stellungnahmeverfahren zu dem ethisch umstrittenen Thema eingeleitet. Er selbst ließ erkennen, dass er dafür ist, die Tests unter Bedingungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
Am Blut der Schwangeren erkennt der Test mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine bestimmte Form der Trisomie, etwa das Down-Syndrom hat. Bis zur Entwicklung der Tests war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die ein hohes Risiko für Fehlgeburten birgt. Diese Untersuchungen werden von der Kasse bezahlt, der risikoarme Gen-Test hingegen bislang nicht.
Es gibt viele Befürworter für eine Aufnahme des Tests in den Katalog der Kassen. Bei einer Orientierungsdebatte im Bundestag im April sprach sich auch eine Mehrheit der Abgeordneten dafür aus. Die Entscheidung trifft aber der Bundesausschuss, nicht der Gesetzgeber.
Der Leiter des Gremiums, Josef Hecken, unterstrich im März, dass die Kosten des Tests nur bei Risikoschwangerschaften übernommen werden sollen. Reihenuntersuchungen dürfe es nicht geben. Gegner einer Kostenübernahme befürchten nämlich, dass es zu einem Screening kommen könnte, mehr Kinder mit Risiko auf Trisomie abgetrieben werden und somit Behinderte verschärfte Diskriminierung zu befürchten haben.