Berlin (epd). Die Leistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger werden im kommenden Jahr um sechs bis acht Euro im Monat oder knapp zwei Prozent erhöht. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die Anpassung der Regelsätze an die Preis- und Lohnentwicklung. Kinder erhalten fünf bis sechs Euro mehr im Monat. In den Geldleistungen sind die Wohnkosten nicht enthalten. Sie werden extra berechnet und sind nach Region und Haushalt unterschiedlich.
Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger bekommt vom 1. Januar 2020 an pro Monat 432 statt bisher 424 Euro. Ehe- und Lebenspartner erhalten 389 Euro und damit sieben Euro mehr als bisher. Kleine Kinder bis sechs Jahre erhalten 250 Euro, fünf Euro mehr als bisher. Ältere Kinder bekommen sechs Euro mehr im Monat. Der Regelsatz für Sechs- bis 13-Jährige beträgt damit ab dem kommenden Jahr 308 Euro und für 14- bis 17-Jährige 328 Euro.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Leistungen für Asylbewerber, die unter den regulären Hartz-IV-Sätzen liegen, steigen ebenfalls um knapp zwei Prozent.