"Es geht um Menschlichkeit in einer globalen Welt", sagte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) am Montag in Berlin. Denn im Textilbereich gebe es eine der vielen Lieferketten, die in Entwicklungsländern anfingen und in deutschen Kaufhäusern endeten. Die Menschen arbeiteten dabei zum Teil wie Sklaven auf Plantagen und in Fabriken.
Müller verwies auf den Einsturz des Fabrikhochhauses Rana Plaza im April 2013 in Bangladesch, bei dem mehr als 1.100 Beschäftigte von Textilfirmen getötet wurden. Der Wille, diese Bedingungen zu ändern, habe ihn angetrieben, den "Grünen Knopf" voranzubringen.
Bedford-Strohm: "Schritt in die richtige Richtung"
70 Unternehmen haben laut Minister Müller bislang ihr Interesse an dem Siegel bekundet. 27 von ihnen können ab sofort Produkte verkaufen, die damit ausgezeichnet sind. Dazu gehören die Discounter Aldi und Lidl, die Firmen Hess Natur und Vaude sowie Rewe und Tchibo. Im Prüfprozess seien unter anderem Hugo Boss und die Otto-Group. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, lobte das Siegel am Montag in Berlin als "sehr konkreten Schritt in die richtige Richtung".
Minister Müller forderte, dass der "Grüne Knopf" auch bei der öffentlichen Beschaffung zum Maßstab werden müsse, indem die Bundeswehr, die Polizei und Krankenhäuser künftig Textilien verwenden, die staatlich ausgezeichnet sind. Noch sei man aber weit davon entfernt, räumte er ein.
Der Starttermin für das Siegel hatte sich immer wieder verzögert. Das Ministerium begründete das damit, dass immer mehr Unternehmen Interesse bekundet hatten. Bei denen muss zunächst noch überprüft werden, ob sie die Kriterien erfüllen. Die Einführungsphase ist daher bis Ende Juni 2021 vorgesehen.
Menschenrechtler kritisieren den "Grünen Knopf", der auf Freiwilligkeit setzt, als unzureichend und fordern eine gesetzliche Regelung. Diese steht allerdings frühestens für das nächste Jahr an: Die Bundesregierung befragt derzeit 1.800 deutsche Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards bei der Produktion im Ausland. Grundlage ist der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, der Folgendes vorsieht: Wenn weniger als die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, wird "die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen".