Mainz (epd). Das Mainzer Sozialgericht muss an diesem Mittwoch darüber entscheiden, ob ein schwerbehinderter junger Mann Anrecht darauf hat, ein Team persönlicher Assistenzkräfte zu beschäftigen. Im Fall einer Niederlage droht dem Kreuznacher nach Angaben seiner Unterstützer der zwangsweise Umzug in eine Behinderteneinrichtung. Der 31-jährige Kläger benötigt wegen einer frühkindlichen Hirnschädigung eine Betreuung rund um die Uhr. Die für ihn zuständigen Sozialbehörden lehnen es bisher ab, die vollständigen Kosten dafür zu übernehmen.
In einem Eilverfahren war der Kläger zunächst vor dem Sozialgericht Mainz und dem rheinland-pfälzischen Landessozialgericht unterlegen, hatte danach aber Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde. In dem Hauptsacheverfahren geht es darum, ob er die Kosten für ein elfköpfiges Assistenten-Team und eine Fallmanagerin geltend machen kann und zusätzlich zu den bewilligten Kosten in Höhe von 7.350 Euro pro Monat Anspruch auf weitere 5.400 Euro hat. Die beklagte Behörde bot ihm bislang als Alternative zur kostengünstigeren Unterbringung im Heim die Betreuung durch zwei fest angestellte, bei ihm wohnende Pflegekräfte an.
Der Kläger führe trotz der schweren Behinderung ein weitgehend normales Leben mit Freunden und Job, sagte die Trierer Juristin Nancy Poser von der Behinderten-Selbsthilfe-Organisation "Ability Watch" dem Evangelischen Pressedienst (epd). Weil ihm zeitweise aber nicht einmal die bereits bewilligten Leistungen ausgezahlt worden seien, habe der Mann vor der Privatinsolvenz gestanden. Die von ihm beschäftigten Assistenzkräfte habe er nur noch mit Hilfe einer Spendenkampagne finanzieren können.
Eine Petition zu dem Fall unter dem Titel "Lasst Markus und andere Behinderte selbstbestimmt leben!” wurde mittlerweile von mehr als 88.000 Personen unterzeichnet. Die zwei vom Sozialamt zugestandenen Vollzeitkräfte könnten keine 24-Stunden-Betreuung sicherstellen, da sie dann 12-Stunden-Schichten ohne freie Tage, Urlaub oder krankheitsbedingte Ausfälle leisten müssten, erklären die Unterstützer des Mannes.
Ob in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch ein Urteil fällt, ist nach Auskunft des Mainzer Sozialgerichts noch nicht klar.