Düsseldorf, Wuppertal (epd). Die Kündigung der früheren Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters Pina Bausch, Adolphe Binder, beschäftigt ab Dienstag das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Binder klagt gegen ihre fristlose Kündigung im Juli 2018, die das Tanztheater unter anderem damit begründet hatte, dass sie angeblich keinen umsetzbaren Spielplan vorgelegt habe. Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte die Kündigung im Dezember als unwirksam gewertet. Das Landesarbeitsgericht verhandelt nun über die Berufung des Tanztheaters (AZ: 8 Sa 99/19).
Der Arbeitsvertrag galt ab dem 1. Mai 2017 und war auf fünf Jahre befristet. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung war darin nicht vorgesehen. Im Juli 2018 kündigte das Tanztheater Binder nach monatelangen Streitigkeiten fristlos. Neben der Kritik an ihrem Spielplan begründete die Einrichtung die Kündigung nach Gerichtsangaben unter anderem damit, dass die Intendantin bei ihrer Einstellung nicht über Streitigkeiten mit ihrem vorherigen Arbeitgeber informiert habe.
Binder wies alle Vorwürfe zurück und bekam im Dezember 2018 vom Arbeitsgericht Wuppertal recht (AZ: 5 Ca 1714/18). Die Richter konnten keine Fehler und Ungenauigkeit im Spielplan erkennen und verwiesen darauf, dass Binder als künstlerische Leiterin selbst darüber entscheide, welche Stücke gespielt würden. Zudem habe sie einen Großteil des Spielplans tatsächlich umgesetzt, erklärte das Gericht. Selbst wenn einige Mitarbeiter Binders Kündigung verlangt hätten, hätte sich das Tanztheater zunächst vermittelnd und schützend vor die Klägerin stellen müssen, urteilten die Richter.
Das Tanztheater wurde von der berühmten Choreografin Pina Bausch (1940-2006) gegründet. Seit knapp einem Jahr hat die Kompagnie mit der Kulturmanagerin Bettina Wagner-Bergelt eine neue künstlerische Leiterin. Im ehemaligen Schauspielhaus Wuppertal soll bis zum Jahr 2026 ein Pina-Bausch-Zentrum entstehen, das das Tanztheater und die Pina Bausch Foundation beherbergen und internationalen Produktionen Raum für Proben und Aufführungen bieten soll.