Berlin (epd). Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitagvormittag der Prozess über die mögliche Diskriminierung von Mädchen durch Knabenchöre begonnen. Geklagt hat eine Neunjährige, die vom Berliner Staats- und Domchor der Universität der Künste abgelehnt worden war. Bei dem Ensemble handelt es sich um einen reinen Knabenchor und zugleich um das älteste musikalische Ensemble der Hauptstadt.
Die Anwältin der Klägerin argumentiert, dass die Universität als öffentliche Einrichtung den diskriminierungsfreien Zugang zur musikalischen Ausbildung gewährleisten muss. Die UdK hält dagegen, dass die Nichtaufnahme des Mädchens nicht in erster Linie auf ihr Geschlecht, sondern auf mangelnde Eignung zurückzuführen sei. Ein Urteil wird noch für Freitag erwartet. Unter anderem soll der Direktor des Staats- und Domchores, Kai-Uwe Jirka, vor Gericht aussagen.