Kirchgeld
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Johannes Bermpohl erklärt den Unterschied zwischen Kirchensteuer und Kirchgeld.
Kirchensteuer, Kirchengeld und Kirchenpost
Drei Fragen an Rechtsreferent Johannes Bermpohl aus dem Landeskirchenamt zum Kirchgeld
Wer evangelisch und in Bayern gemeldet ist, findet in diesen Wochen einen Kirchgeldbescheid in seinem Briefkasten. Nicht selten löst der Unverständnis oder sogar Unmut aus. Johannes Bermpohl ist Rechtsreferent im evangelischen Landeskirchenamt und unter anderem für die Kirchensteuer zuständig. Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) erklärt er den Unterschied zwischen Kirchensteuer und Kirchgeld und verrät, mit welcher Post die Landeskirche ihren Mitgliedern künftig eine Freude machen will.
09.07.2019
epd
Christina Özlem Geisler

Herr Bermpohl, warum zahlen evangelische Kirchenmitglieder in Bayern neben der Kirchensteuer noch ein Kirchgeld?

Johannes Bermpohl: Das Kirchgeld ist eine Steuer, die von der örtlichen Kirchengemeinde erhoben wird, als Einnahmequelle für ihre gemeindliche Arbeit. Viele Gemeinden nutzen diesen Anlass, um mit ihren Mitgliedern in Kontakt zu treten, ihre Arbeit vor Ort vorzustellen und transparent zu machen, wofür sie die Gelder aus dieser Steuer verwenden. Schon alleine für diese direkte Kommunikation ist es sinnvoll, dass die Gemeinden das Kirchgeld selbst erheben.

In Bayern zahlen Evangelische acht Prozent Kirchensteuer auf ihre Lohnsteuer, in den anderen Bundesländern sind es neun Prozent. Wie hängen Kirchensteuer und Kirchgeld in Bayern zusammen?

Bermpohl: Das Kirchgeld ist unabhängig von der Kirchensteuer entstanden. Ortskirchenumlagen gab es schon im 19. Jahrhundert, das sogenannte allgemeine Kirchgeld seit 1934. Für die von der Landeskirche erhobenen Kirchensteuern, von denen die Gemeinden natürlich auch einen Teil bekommen, wurde erstmals 1920 die staatliche Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage herangezogen. Der Umlagensatz betrug in den folgenden Jahren zwischen drei und zehn Prozent. 1949 wurde der Satz der Kirchenumlage auf die heutigen acht Prozent festgelegt. Dabei ging es nicht darum, dem Kirchgeld noch Platz zu lassen, sondern der benötigte Finanzbedarf der Kirche war ausschlaggebend. Dass es diese beiden Steuern gibt, ist also historisch gewachsen. Abgesehen davon, dass eine Abschaffung des Kirchgelds und Erhöhung der Kirchensteuer nicht zur Debatte stehen, wäre das eine Prozent mehr Kirchensteuer auch in der Regel deutlich höher als die Beträge in der Staffelung zum Kirchgeld.

Welche Reaktionen auf dieses System bekommen Gemeinden von ihren Kirchenmitgliedern?

Bermpohl: Einige Kirchenmitglieder finden es nicht gut, dass sie nur dann von der Kirche hören, wenn sie zur Kasse gebeten werden. Auf ihrem Lohnzettel sehen sie, wie viel Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde. Wenn sie eine Einkommensteuererklärung eingereicht haben, bekommen sie von uns einen Kircheneinkommenssteuerbescheid. Und dann kommt der Bescheid für das Kirchgeld der eigenen Gemeinde. Besonders als erster Kontakt für Menschen, die neu nach Bayern ziehen, ist das nicht so schön. Darum ist es gut, wenn sich die Kirchengemeinden mit einem Begrüßungsbrief beim neu zugezogenen Gemeindeglied melden. Zurzeit testen wir in 13 bayerischen Dekanaten die "Kirchenpost". Hier bekommt jedes Gemeindeglied einmal im Jahr einen Brief von der Kirche - etwa zu Festen wie dem Reformationstag, zur Geburt eines Kindes oder der standesamtlichen Trauung.