Dabei geht es um Plakate mit dem Konterfei des Kirchenreformators Martin Luther (1483-1546), die bundesweit plakatiert wurden. Die Stiftung klagte wegen der Verletzung von Urheberrechten, da ein Lutherporträt aus dem Jahr 1528 verwendet wird, das in der Dauerausstellung des Lutherhauses in Wittenberg hängt.
Die Stiftung sieht das Urheberrecht der Fotografin, die alle Nutzungsrechte an die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt übergeben hat, verletzt. Falls eine andere Fotografie verwendet wurde, wäre auch dies nicht erlaubt, weil die Besucherordnung nur Fotos für den privaten Gebrauch zulässt. Das Urheberrecht des Künstlers Lucas Cranachs d. Ä. kann nicht mehr verletzt werden, da er seit 465 Jahren tot ist. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.
Die umstrittenen "Stoppt die Invasion: Migration tötet"-Wahlplakate der rechtsextremen NPD dürfen in Sachsen-Anhalt vorerst hängen bleiben. Das Innenministerium in Magdeburg will nach eigenen Angaben davon absehen, ein Abhängen dieser Wahlplakate zu veranlassen. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle habe die NPD-Plakate strafrechtlich geprüft und sehe keinen Straftatbestand erfüllt, insbesondere nicht den der Volksverhetzung, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Die Linken-Fraktion forderte dagegen, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle noch vom Justizministerium in Sachsen-Anhalt überprüft wird. Sie verwies unter anderem auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, wonach die Plakate sehr wohl volksverhetzend seien.