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Nach vorheriger Betäubung ausgeblutete Rinder hängen in einem Kühlraum eines Schlachthofs. Der EuGH hat entschieden, dass "halal"-Fleisch nicht als Bio-Produkt verkauft werden darf.
Kein Bio-Logo für Fleisch aus Ritualschlachtung ohne Betäubung
Fleisch aus ritueller Schlachtung ohne Betäubung darf nicht als Biofleisch angeboten werden. Denn die Biokennzeichnung stehe für den größtmöglichen Tierschutzstandard, der hier nicht gegeben sei, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Das Urteil zu dem Fall aus Frankreich ist EU-weit gültig.
Eine Tierschutzorganisation hatte gegen die Werbung und Kennzeichnung von als "halal" zertifizierten Hacksteaks als Biofleisch geklagt, wie der EuGH erläuterte. Er befand nun, dass bei rituellen Schlachtungen ohne Betäubung zwar ein präziser Halsschnitt mit einem scharfen Messer erforderlich sei, damit das Tier nicht so lange leiden muss. Diese Methode könne das Tierleid aber nicht so stark mildern wie eine Betäubung. Die rituelle Schlachtung sei nur ausnahmsweise aufgrund der Religionsfreiheit erlaubt, erklärte der EuGH weiter.