"Wie lang der Weg bis zur rechtlichen Gleichstellung in der Kirche war und wie stark die Widerstände waren, gegen die Frauen ankämpfen mussten, ist im kirchlichen Bewusstsein nicht hinreichend präsent", sagte sie am Mittwoch in Hannover. Das Frauenwahlrecht wurde seit 1919 in den evangelischen Landeskirchen eingeführt.
Heute gelte es als Merkmal der evangelischen Kirche, dass in ihr die Geschlechter gleichberechtigt seien, schreibt Schwaetzer im Vorwort des 2. Ergänzungsbandes zum "Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der evangelischen Kirche in Deutschland". In dem Buch werde unter anderem die Debatte um das kirchliche Frauenwahlrecht beleuchtet, wie es hieß. Diese sei sowohl von kirchlichen als auch weltlichen Frauenvereinen angestoßen worden. Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen zu den Gemeindeleitungen und Synoden sei erst nach dem Ende der Monarchie mit der Trennung von Kirche und Staat eingeführt worden.