Frau Tammelleo, warum klagt der BfG gegen den Kreuz-Erlass?
Assunta Tammelleo: Wir klagen dagegen, dass der Staat mit dem Anbringen von Kreuzen in öffentlichen Gebäuden sein Neutralitätsgebot verletzt. Es ist komplett unmöglich, dass Kreuze im Eingangsbereich der Landesbehörden hängen: Der Staat ist zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet. Wir sehen uns ansonsten in unserer Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verletzt. Unser Ziel ist es also, dass die Kreuze wieder abgehängt werden müssen.
Neben dem BfG München und dem BfG Bayern zählen auch Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Grote (Grüne) und der evangelische Pfarrer Matthias Striebeck sowie einige weitere Personen zu Ihrer Klägergemeinschaft. Was eint sie alle?
Tammelleo: Wir kommen wirklich aus unterschiedlichen Richtungen und es sind neben uns als religionskritischer Weltanschauungsgemeinschaft auch gläubige Christen unter unseren Klägern. Trotzdem eint uns die Ansicht, dass in öffentlichen Gebäuden, die jeder Mensch, egal welchen Glaubens, betreten muss, keine religiösen Symbole hängen sollten. Jeder soll sich seine Religion frei aussuchen können und jeder kann ja in seinen privaten Räumen oder in seinem Gasthaus aufhängen, was er möchte. Auch die Staatsregierung kann privat glauben, an was sie will - das ist uns egal. Aber als Staat muss sie eben neutral bleiben.
Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der Klage ein?
Tammelleo: So weit ich weiß, sind wir derzeit die einzige Klägergemeinschaft, die gegen die Kreuze klagt. Doch ich gehe fast davon aus, dass wir in Bayern erst mal verlieren. Aber wir bringen viel Geduld und einen langen Atem mit und sind zuversichtlich, dass in einem Rechtsstaat auch Recht gesprochen wird. Allerdings wissen wir auch, dass die Gerichte gerade ganz schön überlastet sind und es deshalb etwas dauern könnte. Aber wie sagt man so schön? Gut Ding will Weile haben.