Die große Koalition wolle Ländern und Kommunen zwischen 2019 und 2022 insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro für die Kosten der Integration überweisen und zwar nach einem neuen Verteilschlüssel, berichtete die Zeitung. Dabei solle nicht mehr wie bisher exakt für jeden einzelnen Flüchtling abgerechnet werden. Stattdessen sollten die Länder einen großen Teil der finanziellen Zuwendungen über pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen erhalten.
Damit hat der Bund keine Kontrolle mehr darüber, ob Länder und Kommunen das Geld tatsächlich für flüchtlingsbezogene Kinderbetreuung und andere Integrationsleistungen ausgeben. Zugleich erhalten die Länder durch die pauschale Verteilung rund fünf Milliarden Euro mehr als bei genauer Abrechnung, die Kommunen rund eine Milliarde Euro zusätzlich.
Insgesamt sollen Länder und Gemeinden dem Bericht zufolge im kommenden Jahr mit 8,4 Milliarden Euro für Integrationsleistungen unterstützt werden. Von 2020 an sollen die Bundesländer dann jährlich 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten.
Die Integrationskosten umfassen nur einen Teil der flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes. In der Finanzplanung der Bundesregierung bis 2022 sind insgesamt 78 Milliarden Euro dafür veranschlagt. Die Bundesregierung geht intern von 200.000 neuen Flüchtlingen im Jahr 2018 aus, bis zum Jahr 2022 soll ihre Anzahl auf 150.000 sinken, wie es hieß.