Was hat die EKD-Synode 2017 in Bonn eigentlich beschlossen?
Foto: epd/Norbert Neetz
Was hat die EKD-Synode 2017 in Bonn eigentlich beschlossen?
Was hat die EKD-Synode 2017 eigentlich beschlossen?
Was hat die EKD-Synode in Bonn eigentlich beschlossen? Wir haben alle Entscheidungen der 4. Tagung der 12. Synode der EKD zusammengestellt.

Beschlüsse zum Schwerpunktthema

Konsequenzen aus dem Reformationsjubiläum 2017: Unter dem Titel "Zukunft auf gutem Grund" hatte die EKD-Synode auf das Reformationsjubiläum 2017 zurückgeblickt und versucht, Lehren daraus zu ziehen. Statt eine Kundgebung zu beschließen, entschied sich die Synode für eine "Selbstverständigung über Arbeitsaufträge". Damit wird ein Koordinierungsteam eingerichtet, das die Einsichten aus dem Reformationsjubiläum so auswerten soll, "dass sie in die konkrete Gestaltung zukünftigen kirchlichen Handelns einfließen können". Das Team wird aus Rat, Kirchenkonferenz und Synode der EKD gebildet und soll alles, was gut und was nicht so gut gelaufen ist, aus Sicht der Basis in den Blick nehmen. Eine Grundlage dafür soll die Vorlage "Zukunft auf gutem Grund" sein, mit der das Synodenpräsidium bereits Schlüsselfragen zur Zukunft der Kirche formuliert hatte. zur Berichterstattung | zum Beschlusstext

###extern|twitter|EKD/status/930771169573294080###

Schwerpunktthema der EKD-Synode 2018: Das Thema für die EKD-Synode in Würzburg hat den Arbeitstitel "Ermutigung und Zugehörigkeit - der Glaube junger Menschen" und wird sich mit den Werten, Zukunftsvisionen und dem Glauben von Menschen unter 27 Jahren beschäftigen. zur Meldung | zum Beschlusstext

Schwerpunktthema der EKD-Synode 2019: Das Thema für die 2019 in Dresden hat den Arbeitstitel "Friedensarbeit in der evangelischen Kirche". Damit will die Synode "die Friedensbotschaft des Evangeliums und den Friedensauftrag der Krichen neu bedenken und auf die politischen Herausforderungen unserer Zeit beziehen". zur Meldung | zum Beschlusstext

Politische Beschlüsse

Eröffnung legaler Wege für Flüchtlinge und Migranten in die Europäische Union: Die Synode bittet den Rat, sich dafür einzusetzen, dass in der EU sichere und legale Zugangsmöglichkeiten für Schutzsuchende und Migranten geschaffen werden. Die legalen Wege, in die EU zu kommen, sollen nicht von Grenzkontrollen durch Drittstaaten abhängen. Deuschland soll ein Einwanderungsgesetz bekommen, "das Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland in transparenter ud kohärenter Weise regelt". Das Gesetz solle die Motivationen für Migration ebenso berücksichtigen wie den Bedarf von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Anwerbung von Arbeitskräften solle aber nicht auf Kosten der Herkunftsländer gehen. | zum Beschlusstext

Familiennachzug für Flüchtlinge: Die Synode bittet den Rat der EKD, sich dafür einzusetzen, dass der Familiennachzug für Geflüchtete nach März 2018 wieder ermöglicht wird. Die Bundesregierung hatte die Regelung zunächst bis März 2018 ausgesetzt, betroffen waren vor allem Geflüchtete aus Syrien. zur Meldung | zum Beschlusstext

Flüchtlingspolitik-Initiative "Fluchtursachen angehen": Die EKD-Synode bittet den Rat, sich beim Bundestag für die Einsetzung einer Enquete-Kommission "Fluchtursachen" einzusetzen. Damit unterstützt die Synode die Initiative "Jede Flucht hat einen Grund. Fluchtursachen angehen!". | zum Beschlusstext

Rechtspopulismus als Herausforderung annehmen: Die Synode positioniert sich mit diesem Beschluss deutlich gegen "rechtspopulistische, rechtsextreme, rassistische, frauenfeindliche und völkisch-nationalen Einstellungen". Die Würde des Menschen und das Gebot der Nächstenliebe seien nicht vereinbar mit "Haltungen und Ideologien, die Hass und Gewalt verbreiten und eine Ungleichheit von Menschen" postulieren. Mit dem Beschluss "regt an und ermutigt" die Synode zu elf Punkten. Ein Punkt ist, Personen, die rechtsextremes, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut vertreten, mit bestehenden Rechtswegen von der Wahl zu kirchlichen Ämtern auszuschließen. Der interreligiöse Dialog mit jüdischen und muslimischen Gemeinden sei als "kirchliche Aufgabe" zu verstehen und weiterzuentwickeln. Für soziale Integration von allen Menschen in Armut, ohne Bildungschancen und Arbeit solle sich die Kirche ausdrücklich einsetzen. Und Kirchengemeinden sollten "Gesprächsmöglichkeiten für Menschen eröffnen, die unter Ängsten und Verunsicherung angesichts der Veränderungen in userer Gesellschaft leiden". Kirche solle dabei nicht neutral bleiben, aber die Gespräche gut leiten und moderieren, so dass "sachliche Argumente Gehör finden". | zum Beschlusstext

Kirchenmitgliedschaft und politische Kultur: Die Synode will weitere Erkenntnisse über "Vorurteilsstrukturen in Kirchengemeinden und unter Kirchenmitgliedern" gewinnen. Dazu soll die Arbeit in dem Bereich, die unter anderem von der Evangelischen Akademie Berlin bisher geleistet wurde, weiter finanziert werden. | zum Beschlusstext

Verstetigung des Förderprogramms "Demokratie leben": Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin soll sich der Rat der EKD dafür einsetzen, das Programm "Demokratie leben!" mindestens in aktuellem Umfang weiterzuführen und die 2013 angekündigte bundesgesetzliche Grundlage endlich umzusetzen. | zum Beschlusstext

Kirchenpolitische Beschlüsse

Verbindungsmodell: Die EKD-Synode hat die Änderung der Grundordnung, die das Verbindungsmodell zwischen EKD, UEK und VELKD und das gemeinsame Kirchenamt mit dem Namen "Kirchenamt der EKD" begründet, mit drei Enthaltungen und einer Gegenstimme beschlossen. Für Änderungen der Grundordnung braucht die EKD-Synode eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die damit erreicht wurde. zur Meldung | zum Beschlusstext

Digitalisierung: Bis zur Synodentagung 2018 soll eine Projektgruppe einen "Strategievorschlag für die Kirche im Digitalen Wandel" vorlegen, über den die EKD-Synode dann beschließen will. Der Prozess soll von den "Anspruchs- und Zielgruppen" her gedacht werden, die an der Roadmap beteiligt werden sollen. Zusätzlich zur Projektgruppe wird es eine Begleitung durch eine Lenkungsgruppe aus Landeskirchen, Diakonie und externen Institutionen und Beratenden geben. zur Meldung | zum Beschlusstext

Perikopenrevision: Die Generalsynode der VELKD und die Vollkonferenz der UEK haben die Einführung der überarbeiteten Perikopenordnung beschlossen, die EKD-Synode hat sich diesem Beschluss angeschlossen. Die neue Perikopenordnung wird mit einem Gottesdienst am 1. Advent 2018 in Wittenberg eingeführt. zur Meldung | zum Beschlusstext

Studie "Kirche in Vielfalt führen": Die Synode bittet alle Landeskirchen, sich mit den Ergebnissen der Studie "Kirche in Vielfalt führen" zu beschäftigen. Sie sollen prüfen, wie für Männer und Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf praktisch erleichtert werden kann und dafür neue Regelungen finden. In den Pfarrkonventen soll ebenfalls über die Studie diskutiert werden. Das Studienzentrum für Genderfragen soll "eine Plattform für den Austausch von Wissen und Good-Practice-Erfahrungen" zur Verfügung stellen. zur Meldung | zum Beschlusstext

Novellierung des EKD-Datenschutzgesetzes: Das neue Datenschutzgesetz der EKD war nötig, um der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung gerecht zu werden. zur Meldung | zum Beschlusstext

Konficamp in Wittenberg: Die Synode bittet die Landeskirchen und den Rat der EKD, zu prüfen, wie die KonfiCamps in Wittenberg fortgesetzt werden können. Von 2018 bis 2022 soll durch EKD und Landeskirchen eine Erprobungsphase finanziert werden. | zum Beschlusstext

Sicherung und Entwicklung Evangelischer Fachschulen für Sozialpädagogik: Die Synode bittet das Kirchenamt und die Landeskirchen, gemeinsam mit evangelischen Trägern von Fachschulen für Sozialpädagogik die Standorte zu sichern, damit es genug gut qualifizierte Fachkräfte für evangelische Kindertagesstätten gibt. Derzeit fehlen etwa 10.000 Fachkräfte. | zum Beschlusstext

Inklusives Kinder- und Jugendhilferecht: Der Rat der EKD soll sich bei der Bundesregierung in Beriln dafür einsetzen, "die immer noch ausstehende Reform des Kinder- und Jugendhilferechts" abzuschließen. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen zusammengeführt werden. | zum Beschlusstext

EKD-Haushalt: Die Synode hat den Rat über die Verwendung der Mittel im Haushalt der EKD 2017 entlastet und den Haushalt 2018 mit der mittelfristigen Finanzplanung beschlossen. Dazu gehören auch 6,5 Millionen Euro, mit denen 2017 zusätzlich die Verluste des Reformationsjubiläums ausgeglichen werden. Für eventuelle weitere Kosten und die Abwicklung des Reformationsjubiläums stehen weitere 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Beschluss streicht die Synode auch die Zuschüsse für den Informationsdienst "idea". Bisher hatte "idea" 132.000 Euro jährlich bekommmen. 2018 werden es noch 90.000 Euro sein, 2019 noch 60.000 Euro und danach wird der Zuschuss wegfallen. Das Geld wird stattdessen über einen Innovationsfonds für evangelikale Publizistik an Projekte vergeben, die sich dafür bewerben können. zur Meldung

Besoldung von Auslandspfarrerinnen und -pfarrern: Mit dem Kirchengesetz zur 5. Änderung des Ökumenegesetzes der EKD und zur 2. Änderung des Ausführungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz hat die EKD-Synode beschlossen, Auslandspfarrerinnen und Auslandspfarrer zukünftig so zu bezahlen, dass sie auch in Partnerkirchen, die deutlich geringere Gehälter bezahlen, trotzdem so bezahlt werden wie auf entsprechenden Pfarrstellen in Deutschland. Damit soll unter anderem vermieden werden, dass Pfarrerinnen und Pfarrer eigene Ersparnisse einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, oder aus finanziellen Gründen frühzeitig nach Deutschland zurückkommen. Oft ist der Grund dafür, dass Ehepartner im Ausland - anders in Deutschland - kein eigenes Geld verdienen. | zum Beschlusstext

Beschlüsse zum Umweltschutz

Engagiert für Klimagerechtigkeit: Deutschland steht in Gefahr, seine Klimaschutzziele bis 2020 zu verfehlen und nur rund 30 Prozent statt 40 Prozent weniger Treibhausgas (im Vergleich zu 1990) auszustoßen. Die Synode bittet den Rat, der Bundesregierung und den Bundestagsparteien die Notwendigkeit der Klimaschutzpolitik in Erinnerung zu rufen. Der Rat soll sich außerdem dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen ein Klimaschutz-Sofortprogramm auflegen, um die Klimaschutzziele bis 2020 doch noch zu erreichen. Die Synode bittet außerdem die EKD, Gliedkirchen und Werke, ebenfalls verbindliche Klimaziele bis 2030 festzulegen und den Konzepten dazu "eine hohe Priorität einzuräumen". 2020 fordert die Synode einen neuen Klimabericht ein, bis 2050 soll Klimaneutralität in der Kirche erreicht werden. Außerdem sollen EKD, Gliedkirchen und Werke ihre Geldanlagen in fossilen Energien nach und nach abzuziehen, bis ein vollständiges Divestment erreicht ist. Außerdem soll das Präsidium der EKD-Synode zusammen mit dem Umweltbeauftragten der EKD ein Konzept für klimaneutrale, ressourcenschonende Synodentagungen einschließlich der Hoteldienstleistungen entwickeln. zur Berichterstattung | zum Beschlusstext