Das Kabinett in Berlin beschloss am Mittwoch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, die bis 2020 noch zwei weitere Erhöhungen vorsieht. Der Mindestlohn gilt für rund 900.000 Beschäftigte in der Pflegebranche.
Anfang 2019 wird die Lohnuntergrenze im Westen auf 11,05 Euro angehoben, im Osten auf 10,55 Euro. 2020 steigt der Mindestlohn dann jeweils um weitere 30 Cent pro Stunde. Heute beträgt er 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten der Republik.
Im Unterschied zu anderen Branchen wird der Mindestlohn für die Pflege nicht von den Tarifpartnern ausgehandelt, sondern von einer Kommission, die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der öffentlich-rechtlichen, privaten und kirchlichen Pflegeeinrichtungen besetzt ist. Das eigenständige kirchliche Arbeitsrecht hatten diesen Sonderweg erforderlich gemacht. Die Kommission hatte sich im April auf die Mindestlohn-Erhöhungen verständigt. Ihre Empfehlung wird per Verordnung vom Arbeitsministerium umgesetzt und vom Kabinett bestätigt.
Der Mindestlohn in der Pflege war 2010 eingeführt worden und betrug anfänglich 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro pro Stunde im Osten Deutschlands. Er sichert eine Lohnuntergrenze vor allem für Pflegehilfskräfte ab. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 8,84 Euro pro Stunde.