Regel 1: Geben Sie personenbezogene Daten nur an, wenn es unbedingt nötig ist!
Fast alle Internetdienste sammeln Daten ihrer Nutzer*innen. In sozialen Netzwerken oder beim Surfen hinterlassen wir überall Spuren, die gestohlen und dann missbraucht werden können. Wägen Sie deshalb ab, wann Sie personenbezogene Daten (z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtstag und so weiter) preisgeben.
Wenn möglich, zum Beispiel wenn Sie ausschließlich privat unterwegs sind, können Sie darauf verzichten, sich mit Ihrem bürgerlichen Vor- und Nachnamen bei Diensten anzumelden. Denken Sie sich stattdessen eine Abkürzung oder ein Pseudonym ausdenken. Geben Sie außerdem nur Daten an, die als Pflichtfeld gekennzeichnet sind. Auch Fotos und Videos enthalten persönliche Informationen – entscheiden Sie mit Bedacht, welche Bilder von Ihnen online verfügbar sein sollen.
Regel 2: Löschen Sie regelmäßig Cookies, den Verlauf und den Cache-Speicher im Browser!
Cookies sind Dateien, die speichern, welche Webseiten Sie besucht haben. Sie helfen werbefinanzierten Webseiten, Ihr Nutzerverhalten zu analysieren und Ihnen dadurch noch effizienter Werbung auszuspielen. Werden Daten aus den Cookies mit Ihre persönlichen Anmeldedaten kombiniert (was ohne Ihre Einwilligung grundsätzlich nicht erlaubt ist), können Rückschlüsse auf die Lebenssituationen von einzelnen Personen gezogen werden. Deaktivieren Sie deshalb die Cookies in Ihren Browsereinstellungen. Der Verlauf und der Cache sind Speicher im Browser, in denen besuchte Webseiten oder ihre Inhalte festgehalten werden. Auch diese Daten sollten Sie regelmäßig löschen.
Verwischen Sie Ihre Datenspuren: Mithilfe von Browser-Erweiterungen – sogenannten "Add-ons" – lassen sich Datenspuren beim Surfen verwischen: durch sogenannte Ad-Blocker/Werbe-Blocker und Tracking-Blocker, die in den Browser-Einstellungen installiert werden können. Diese verhindern, dass das persönliche Surfverhalten gespeichert und dass darauf basierende personalisierte Werbung angezeigt wird.
Die meisten Browser unterstützen auch eine Funktion namens "Do not track", mit der verhindert werden kann, dass Ihr Webseitenbesuch auf einer Seite überhaupt gezählt wird. Die kann in den Einstellungen aktiviert werden - aber dann werden auch ihre Besuche auf Webseiten nicht gezählt, die Ihnen gefallen und die Sie mit dem Besuch unterstützen.
Regel 3: Surfen Sie anonym!
Sie können Ihren Browser auch im sogenannten "Privat-Modus" zum Surfen benutzen. Dieser Modus sorgt dafür, dass unter anderem keine Cookie-Daten erhoben und besuchte Webseiten gespeichert werden. Jedes Mal, wenn Sie ein neues Fenster öffnen, können Sie in den Browser-Einstellungen diesen privaten oder Inkognito-Modus auswählen.
Regel 4: Akzeptieren Sie keine unerwünschte Werbung!
Wenn Werbe-E-Mails ungefragt im Postfach ankommen, handelt es sich oft um Spam, den Sie am besten sofort ungelesen löschen. Erwünschte Newsletter hingegen müssen ausdrücklich von Ihnen angefordert werden, indem Sie sich in die Empfängerliste eintragen (das sogenannte Opt-in-Verfahren). Oftmals erfolgt dann noch eine separate Aufforderung zur Bestätigung per E-Mail, dass der Newsletter wirklich ausgeliefert werden soll – dies ist eine doppelte Absicherung dafür, dass Sie die Post auch wirklich erhalten wollen (daher auch genannt: Double-Opt-In-Verfahren).
Für Spam und andere unerwünschte E-Mails von Unternehmen besteht übrigens ein Unterlassungsanspruch.
Regel 5: Urheberrechte beachten: Prüfen Sie vor der Veröffentlichung, ob Sie das Werk nutzen dürfen!
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die Nutzung von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst, also Texte, Bilder und Videos, aber auch Pläne und Skizzen. Das Urheberrecht schützt die Interessen von Urheber*innen, so dass diese mit ihren Werken Geld verdienen können.
Nur die Urheber*innen dürfen darüber entscheiden, ob und wie das Werk veröffentlicht wird und ob es verändert werden darf. Ohne die Zustimmung der Urheber*innen dürfen Sie ihre Werke also nicht veröffentlichen, verändern oder verwerten. Eine Ausnahme gilt für den Werksgenuss für Sie privat: So lange Sie es nicht öffentlich oder gegen Bezahlung tun und das Werk legal erhalten oder erworben haben, dürfen Sie über die Werke anderer frei verfügen. Doch Achtung: Die Grenzen zwischen privater und öffentlicher Nutzung sind manchmal schwer zu erkennen! Fragen Sie im Zweifel lieber eine Fachjuristen, was erlaubt ist, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
Unser Tipp: Teilen Sie oder betten Sie urheberrechtlich geschütztes Material von der Originalquelle ein anstatt es neu hochzuladen. "Einbetten" (englisch: "embedding") wird der Prozess genannt, bei dem ein bereits öffentlich zugänglich gemachtes Werk durch das Kopieren eines Programmiercodes auf eine andere Plattform (z. B. die eigene Webseite) übertragen wird. Das Einbetten verletzt das Urheberrecht nach aktueller Rechtsprechung nicht, wenn Werke in rechtmäßiger Weise (also durch die Urheber*innen selbst oder von Dritten mit ihrer Einwilligung) und für alle Internetnutzer*innen frei zugänglich im Internet veröffentlicht wurden.
Auch das Teilen von rechtmäßig veröffentlichten Inhalten in sozialen Netzwerken ist erlaubt – sofern der ursprüngliche Upload juristisch einwandfrei ist und die Plattform eine Funktion zum Teilen anbietet, die dafür genutzt wird.
Noch ein Tipp: Nutzen Sie bevorzugt Werke mit CC-Lizenzen
Werke, die mit "Creative Commons"-Lizenzen (CC-Lizenzen) versehen sind, dürfen freier genutzt werden. Durch CC-Lizenzen geben die Urheber*innen bestimmte Freiheiten für die Nutzung ihrer Werke. Sie legen jedoch auch Einschränkungen und Pflichten fest. Mit welchen Regeln das Werk genau genutzt werden darf, hängt davon ab, welche der sechs CC-Lizenzen jeweils zum Einsatz kommt. Eine Übersicht über alle Lizenzmodelle finden Sie hier: Creative Commons.
Panoramafreiheit: Fotografieren Sie Bauwerke nur, wenn sie öffentlich sichtbar sind
Eine Besonderheit im Urheberrecht ist die sogenannte "Panoramafreiheit": Die Panoramafreiheit erlaubt, dass öffentliche Gebäude und Kunstwerke sogar für gewerbliche Zwecke fotografiert werden dürfen. Voraussetzungen für diese Einschränkungen im Urheberrecht: das fotografierte Gebäude oder Kunstwerk befindet sich dauerhaft am selben Ort, das Werk kann jeder vom öffentlichen Raum aus sehen und das Foto wurde von diesem Ort aus ohne Hilfsmittel fotografiert. Auch Privathäuser oder Werke auf privatem Grund (etwa eine Statue im Garten) dürfen innerhalb der Rechtsschranke durch Fotos oder Filmaufnahmen vervielfältigt und veröffentlicht werden – sofern sie vom öffentlichen Raum aus ohne Hilfsmittel einsehbar sind.
Achtung: Andere Länder kennen die Panoramafreiheit nicht – bevor Sie Ihre Urlaubsfotos von Sehenswürdigkeiten zu Geld machen, informieren Sie sich, ob dies erlaubt ist!
Regel 6: Veröffentlichen Sie keine Aufnahmen anderer Personen ohne ihre Einwilligung!
Die Erlaubnis anderer Menschen zur Veröffentlichung von Bildern, auf denen sie abgebildet sind, ist erforderlich, wenn eine Person auf einem Bild abgebildet und eindeutig zu erkennen ist. Für die Nutzung des Bildes ist dann grundsätzlich das Einverständnis der abgebildeten Person erforderlich. Dieses sogenannte "Recht am eigenen Bild" ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Die Erlaubnis zur Veröffentlichung ist nicht erforderlich, wenn
- die Person im Zusammenhang mit einem Ereignis der Zeitgeschichte (politisches, geschichtliches, gesellschaftliches, wirtschaftliches, kulturelles Ereignis usw.) abgebildet ist (zum Beispiel ein Foto von Angela Merkel, die bei einer öffentlichen Veranstaltung eine Rede hält).
- die Person nur in einer größeren Gruppe von Menschen zu sehen ist und nicht besonders herausgestellt wird (zum Beispiel viele Zuschauer eines Konzerts).
Auch hier sind die Grenzen fließend und im Zweifel sollten Sie immer eine*n Expert*in fragen.
Regel 7: Halten Sie sich bei Abmahnungen an Fristen und schalten Sie juristischen Beistand ein!
Wer eine Abmahnung erhält, muss in jedem Fall reagieren. Landet eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten, sollten Sie sich an diese drei Grundregeln halten:
- Lassen Sie keine Fristen verstreichen.
- Schalten Sie am besten sofort einen spezialisierten Rechtsbeistand ein und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne juristische Beratung.
- Beachten Sie, dass Anwaltsgebühren für Abmahnungen 147,56 Euro grundsätzlich nicht überschreiten dürfen.
Spezialisierte Rechtsbeistände, die Ihnen helfen können, sind unter anderem in Branchenverzeichnissen, bei Rechtsanwaltskammern oder über die Verbraucherschutzzentralen zu finden.
Regel 8: Das Internet der Dinge – lesen Sie bei innovativen Geräten die AGB und Datenschutzbestimmungen!
Immer mehr Geräte sind vernetzt: Fernseher, Kühlschränke und das Babyphone. Beachten Sie auch hier stets die Richtlinien zur Speicherung von und zum Umgang mit persönlichen und erhobenen Daten. Das gilt für alle Geräte, die mit dem Internet verbunden werden können. Wie die Hersteller jeweils mit den Daten umgehen, ist in den Datenschutzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert.
Beachten Sie die aktuelle Rechtslage beim Drohnenflug! Drohnen sind mittlerweile leicht erhältlich und so erschwinglich, dass sie immer öfter zum Privatvergnügen gekauft werden. Doch auch für private Drohnenpilot*innen gelten Gesetze. Die neue Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums regelt die Pflichten von Drohnenbesitzer*innen. Sie richten sich unter anderem nach dem Gewicht der Drohne:
- Kennzeichnungspflicht: Jede Drohne mit einem Gewicht höher als 250 Gramm muss gekennzeichnet werden, damit der/die Besitzer*in zu jeder Zeit ermittelt werden kann. Eine Plakette mit Name und Adresse muss zu diesem Zweck auf dem Gerät aufgebracht werden.
- Kenntnisnachweis: Drohnenbesitzer*innen mit Geräten über zwei Kilogramm benötigen zudem einen sogenannten Kenntnisnachweis für die Regeln des Luftverkehrs. Diesen bekommen Sie zum Beispiel beim Luftfahrt-Bundesamt.
- Erlaubnispflicht: Ab fünf Kilogramm Gewicht brauchen Drohnennavigator*innen eine ausdrückliche Aufstiegsgenehmigung der jeweiligen Landesluftbehörde, auch außerhalb der Sichtweite ihrer Pilot*innen dürfen Drohnen nur mit Genehmigung geflogen werden.
- Flugverbote: Diese gelten weiterhin vor allem an Flughäfen, in der Nähe von Behörden und über Menschenansammlungen. Außerdem dürfen über Wohngebieten keine Drohnen eingesetzt werden, die mehr als 250 Gramm wiegen.
Achtung: Auch kleinere Drohnen dürfen nicht über Wohngebieten genutzt werden, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Generell gilt: beachten Sie die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn Sie Menschen mit Ihrer Drohne fotografieren oder filmen.
Regel 9: Sichern Sie Ihr Wlan gegen Störer ab!
Bis heute unterliegen Anschlussinhaber*innen der sogenannten "Störerhaftung". Das bedeutet: Wenn Mitnutzer*innen ("Störer") über den eigenen Anschluss beispielsweise illegal einen Film hochladen und damit gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen, haftet der/die Eigentümer*in des Netzes. Im Juli 2016 wurde eine Gesetzesänderung vorgenommen, die die Störerhaftung abmildert: So werden private Anbieter wie Diensteanbieter behandelt (das so genannte "Provider-Privileg"), die somit von der Störerhaftung befreit sind.
Doch Achtung: Die Folge, dass private Anbieter nun gar nicht mehr haftbar gemacht werden können, steht nicht explizit im Gesetzestext. Eine Freistellung von Unterlassungsansprüchen ist nicht ausdrücklich formuliert.
Im jedem Fall sollten Sie Ihr Wlan per Passwort schützen und Ihren Router verschlüsseln. Klären Sie andere, die Ihr Wlan mitnutzen, über den verantwortungsbewussten Umgang mit rechtlich geschützten Inhalten im Internet auf. Eine schriftliche Erklärung, die die persönlichen Daten aller Nutzer*innen erhebt und von allen Beteiligten unterzeichnet wird, kann Sie im Fall der Fälle gegebenenfalls juristisch schützen.
Das Bundeswirtschaftsministerium will das Gesetz noch in diesem Jahr nachjustieren. Ein Entwurf des BMWi ist hier nachzulesen, mehr Informationen gibt's beispielsweise bei netzpolitik.org.
Regel 10: Wehren Sie sich freundlich, aber bestimmt gegen Beleidigungen und Mobbing!
Wer online in einem Forum, einem sozialen Netzwerk oder in den Kommentaren eines Blogs beleidigt wird, kann und sollte sich dagegen wehren. Und zwar so:
Freundliche Aufforderung: Meist reicht schon eine Aufforderung, die Beleidigung zu löschen. Gegebenenfalls hilft dabei die Unterstützung durch Personen, die zum Beispiel ein Forum moderieren oder eine Gruppe gegründet haben. Auch die seitenbetreibende Organisation kann helfen.
Gegen Beschimpfung vorgehen: Führt dieser kooperative Lösungsversuch nicht zum Ziel, kann mit einem juristischen Beistand gegen die Beschimpfung vorgegangen werden. Um das Fehlverhalten eines anderen zu beweisen, sollten Screenshots der Konversation oder des beleidigenden Posts gemacht werden.
Inhalte löschen lassen: Die Aufforderung, kompromittierende Inhalte aus dem Netz zu entfernen, kann sowohl direkt gegen den Cyber-Mobber als auch (im Falle sozialer Netzwerke und anderer Plattformen) gegen den Betreiber der jeweiligen Plattform – oder gegen beide zugleich – gerichtet werden. Verletzende oder verleumderische Inhalte können auch aus Suchergebnissen entfernt werden: Hierzu bieten das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden" die Möglichkeit, dass Links auf die unerwünschten Inhalte in Suchmaschinen nicht mehr gefunden werden können.
Nutzer*innen blockieren: Helfen freundliche Aufforderungen nicht mehr, können in einigen Netzwerken andere Nutzer*innen blockiert werden. Diese können dann nichts mehr an Ihre Pinnwand schreiben. In anderen Netzwerken kann es helfen, die Verbindung durch "Entfreunden" oder "Entfolgen" zu kappen.
Checkliste: 5 Tipps für Ihre Rechtssicherheit im Internet
- Verwenden Sie niemals von anderen erstellte Inhalte für Ihre Webseite, Social Media-Profile oder andere öffentliche Zwecke, ohne geprüft zu haben, ob die Nutzung erlaubt ist.
- Veröffentlichen Sie keine Fotos von Personen, ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen – auch nicht in sozialen Medien mit der Privatsphäre-Einstellung "Nur für Freunde".
- Geben Sie so wenig personenbezogene Daten an wie möglich und löschen Sie Ihre Datenspuren regelmäßig.
- Holen Sie sich umgehend juristischen Beistand, wenn Sie eine Abmahnung erhalten.
- Informieren Sie sich, was Cyber-Mobbing ist, wie sie sich dagegen wehren können und wo sie Hilfe bekommen.
Weitere Tipps zur richtigen Anwendung von CC-Lizenzen, den Inhalten Anderer und zum rechtssicherem Zitieren lernen Sie in den Selbstlernkursen der DiNa - hier im Überblickskurs Rechtssicherheit und hier im Spezial Urheberrecht und Lizenzen. Zu beiden gibt es auch Webinare, die Termine finden Sie hier.