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Schuldunfähig: Keine Ordnungshaft gegen Pfarrer-Stalkerin möglich
Ein Dorfpfarrer in Meschede kann einem aktuellen Urteil zufolge gegen eine Stalkerin keine Ordnungsgelder oder Ordnungshaft durchsetzen. Wenn jemand schuldunfähig sei, könnten Verstöße nicht mit zivilrechtlichen Ordnungsmitteln geahndet werden, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Das Gericht änderte in zweiter Instanz eine Entscheidung des Amtsgerichts Meschede und wies die Festsetzung von zivilrechtlichen Ordnungsmitteln zurück. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung mit einem Gutachten, in dem die Frau als nicht schuldfähig eingestuft wurde. Die Frau bedrängt einen katholischen Pfarrer in Meschede seit mehr als 15 Jahren mit Liebesbriefen, SMS und sexuellen Belästigungen. Das Landgericht Arnsberg hatte die Seniorin im Jahr 2015 wegen Zweifeln an der Schuldfähigkeit freigesprochen. Die belästigenden Nachstellungen wurden der Frau von mehreren Gerichten untersagt. Bei Verstößen gegen diese Anordnungen können im Normalfall Ordungsgelder oder auch eine Ordnungshaft verhängt werden.