Die erteilte Sondernutzungserlaubnis des Neumarktes sei nicht zu beanstanden, hieß es. Zudem könne eine Bewertung des Werkes nicht geltend gemacht werden, da es grundgesetzlich durch die Kunstfreiheit geschützt sei.
Das Kunstwerk auf dem Dresdner Neumarkt erinnert an eine Straßensperre aus Linienbussen in Aleppo, die zum Schutz vor Scharfschützen aufgestellt wurden. Die Stadtverwaltung Dresden hatte für eine Teilfläche des Neumarktes eine Sondernutzungserlaubnis für die Kunstinstallation erteilt. Ein Dresdner Bürger hatte einen Tag nach der Eröffnung am 7. Februar einen Antrag gestellt, das Kunstwerk zu beseitigen. Es sei "unangemessen und respektlos, diese Kunstart vor der Frauenkirche aufzustellen", zitiert das Gericht aus dem Antrag.
Der Antragsteller bezog sich auch auf den alljährlichen Dresdner Gedenktag am 13. Februar für die Opfer des Zweiten Weltkrieges. Das Kunstwerk vermische das Gedenken mit der aktuellen Situation in Aleppo, erklärte der Antragsteller. Zudem sei das Werk "in der allgemeinen Stimmungslage eine Provokation" und werde Tag und Nacht bewacht, wofür Steuergelder aufgewendet werden müssten.
Die Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass bereits der Antrag unzulässig sei. Es gebe keine Rechtsvorschrift, die "das Interesse eines zufälligen Betrachters eines Kunstwerks" schütze, und auch keine, die die Interessen eines Bürgers an einer bestimmten Verwendung staatlicher Steuereinnahmen schütze. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.