Berlin (epd). Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, werden 2,6 Milliarden Euro zusätzlich für aufgewendete Sozialleistungen erstattet. Das ist fast doppelt so viel wie bislang eingeplant. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch in Berlin einer entsprechenden Formulierungshilfe zum Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Länder zu.
Hintergrund ist die im Zuge des Flüchtlingsandrangs gegebene Zusage des Bundes, dass er zur Unterstützung bei der Unterbringung die Länder mit 670 Euro pro Monat und Flüchtling unterstützt. Dies gilt für die Dauer von der Registrierung eines Asylbewerbers bis zum Asylbescheid. Damit übernahm der Bund auch finanziell die Verantwortung für die langen Asylverfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die zuvor allein die Länder ausbaden mussten.
Niedrigere Vorauszahlung geplant
Veranschlagt hatte der Bund für 2016 eine Vorauszahlung von rund drei Milliarden Euro. Eine genaue Abrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August hat nun eine Nachzahlung ergeben. Zusätzlich gibt es einen weiteren Abschlag für September bis Ende des Jahres. Insgesamt sind das 2,6 Milliarden Euro. Für 2017 plant der Bund eine Vorauszahlung von 1,16 Milliarden Euro ein. Dass diese Summe viel niedriger liegt, wird mit Fortschritten bei der Verfahrensdauer beim Bundesamt und der gesunkenen Zahl neuankommender Flüchtlinge begründet.
Der Bundestag berät derzeit über ein Gesetz zur weiteren Entlastung der Länder. Demnach sollen sie vom Bund 2016 bis 2018 eine Integrationspauschale von jährlich zwei Milliarden Euro erhalten. Dazu kommen Mittel für den Wohnungsbau und eine weitere Kostenübernahme bei der Unterkunft durch den Bund. Über das Gesetz soll voraussichtlich in der Haushaltswoche im Bundestag Ende November entschieden werden.